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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
-
Die nachstehenden
Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und
zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit uns.
-
Unternehmer im Sinne dieser
Bedingungen sind natürliche und juristische Personen oder
rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in
Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handeln.
Verbraucher im Sinne dieser Bedingung sind natürliche
Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne
dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche
Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Kunden im Sinne dieser Bedingungen sind sowohl Verbraucher als
auch Unternehmer.
-
Mit der Auftragserteilung erkennt
der Kunde die nachstehenden Bedingungen an und stimmt diesen
ausdrücklich zu.
-
Anders lautenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich
widersprochen. Diese haben für uns auch dann keine
Gültigkeit, wenn wir ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich
widersprechen, es sei denn, wir stimmen der Geltung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich
schriftlich zu.
-
Wir weisen darauf hin, dass
personenbezogene Daten des Kunden nur zum Zwecke der
Vertragsabwicklung und der Kundenbetreuung verarbeitet werden.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte über diesen Zweck hinaus,
erfolgt nicht.
II. Angebote/Aufträge
- Alle unsere Angebote sind freibleibend. Technische
Änderungen in der Ausführung der Ware bleiben uns
ausdrücklich vorbehalten, soweit diese dadurch in ihrer
Funktion nicht beeinträchtigt werden.
- Der Umfang und Preis der Warenlieferung wird ausschließlich
durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.
Nebenvereinbarungen und etwaige Nebenabreden sind erst
verbindlich, wenn sie schriftlich von uns bestätigt wurden.
Mündliche Absprachen werden ohne schriftliche Bestätigung
nicht Vertragsinhalt.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, verstehen sich unsere Preise stets freibleibend
"ab Werk", ausschließlich Verpackung; diese wird -
soweit es sich nicht um Europaletten handelt - gesondert in
Rechnung gestellt. Die gesetzliche MwSt ist nicht in unseren
Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag
der Rechnungsstellung der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, ist der Preis der Ware unabhängig von
Rechnungsstellung oder Rechnungserhalt sofort mit Auslieferung
der Ware fällig.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, kommt der Kunde in Verzug, wenn er die Zahlung nicht
nach Ablauf von 30 Tagen nach Lieferungserhalt oder
Rechnungsstellung leistet. Unbeschadet dessen kommt der Kunde
durch Mahnung in Verzug. Die Verzugszinsen betragen bei einem
Unternehmer 8 Prozentpunkte, bei einem Verbraucher 5
Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
- Scheck- und Wechselhingabe erfolgen nur erfüllungshalber
und gelten erst nach endgültiger Befriedigung als
Zahlungseingang.
IV. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von
uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechtes nur dann befugt, wenn sein Gegenanspruch
auf demselben Vertragsverhältnis innerhalb eines Bauvorhabens
beruht.
V. Lieferung/Gefahrenübergang/Abladung/Lagerung
- Alle Lieferfristen werden nach bestem Gewissen angegeben,
sind jedoch ohne Gewähr. Die alleinige Angabe eines
Lieferdatums in der Auftragsbestätigung stellt noch keinen
Fixtermin dar. Hinsichtlich der Fristen für die Lieferungen
oder Leistungen sind ausschließlich unsere schriftlichen
Erklärungen maßgebend. Allein die Nichteinhaltung
angegebener Lieferfristen berechtigen den Kunden noch nicht
zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen. Fixgeschäfte bedürfen der
besonderen schriftlichen Vereinbarung.
- Leistungsort für die Lieferung ist der Ort des Lieferwerkes
oder des Lagers von uns. Mit der Übergabe an den Transporteur
geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware auf den Unternehmer über.
Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware erst
mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über.
- Der Kunde hat bei der Übergabe der Ware durch den
Transporteur für eine fachgerechte Abladung sowie eine
sachgerechte, insbesondere eine frost- und hitzesichere
Lagerung der Ware Sorge zu tragen. Ist der Kunde nicht in der
Lage, eine solche Abladung bzw. Lagerung der bestellten Ware
zu ermöglichen, hat er uns hierüber rechtzeitig vor
Anlieferung zu informieren, damit wir die Voraussetzungen für
eine ordnungsgemäße Abladung und/oder Lagerung der Ware
schaffen können. Die für diese zusätzliche Leistung
anfallenden Kosten sind vom Kunden zu tragen.
- Bei der Übergabe der Ware durch den Transporteur hat der
Kunde diese auf Vollständigkeit und offensichtliche Schäden
hin - hierunter zählen auch Transportschäden - zu
überprüfen und uns umgehend über etwaige Schäden zu
informieren.
VI. Mängelansprüche, Haftung
- Angegebene Maße und Gewichte sind immer nur als annähernd
anzusehen. Unerhebliche handelsübliche technische Änderungen
an den Produkten und die Auslieferung der veränderten Version
behalten wir uns ausdrücklich vor.
- Mängelansprüche des Unternehmers setzen voraus, dass
dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Offensichtliche Mängel hat der Unternehmer spätestens
innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware,
verdeckte Mängel spätestens innerhalb von 2 Wochen nach
Entdeckung des Mangels schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist
die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs
ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung.
- Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, steht uns das Recht zur
Nacherfüllung in Form einer Beseitigung des Mangels oder zur
Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) zu. Sind
wir innerhalb einer angemessenen Frist zur Mangelbeseitigung
oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage,
insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen
hinaus oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung
oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl
berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag
zurückzutreten und Schadensersatz im Rahmen der
Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer V I Nr. 6 und Nr. 7 zu
verlangen.
Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für
Mängelansprüche 1 Jahr. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt
die Verjährungsfrist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen 2
Jahre, gerechnet ab dem jeweiligen Gefahrenübergang.
- Hat uns der Kunde vor Baubeginn mit der bauphysikalischen
Überprüfung der zu verwendeten Bauteile gemäß dem Nachweis
nach DIN 4108 beauftragt, gewährleisten wir eine fachgerechte
Beratung im Rahmen der Anwendung unserer
ISO-Plus-Systemkomponenten. Darüber hinaus gewährleisten wir
bei Verwendung aller entsprechend empfohlenen
Systemkomponenten und bei systemgerechter Verarbeitung gemäß
der von uns vorgegebenen Verlegeanleitung eine
Funktionsfähigkeit des ISO-Plus-Systems von 5 Jahren ab
Lieferung des ISO-Plus-Systems.
- Entscheidet sich der Kunde dafür, uns nicht mit der
bauphysikalischen Überprüfung der Bauteile gemäß dem
Nachweis der DIN 4108 zu beauftragen und/oder dafür nicht
alle von uns empfohlenen Systemkomponenten nach der von uns
vorgegebenen Anleitung zu verlegen, so trägt der Kunde die
alleinige Verantwortung für die konstruktiv, baurechtlich und
bauphysikalisch richtige Bauteilausbildung sowie für die
systemgerechte Verarbeitung. Ebenso entfällt eine Haftung
für unsere anwendungstechnische Beratung, wenn ein Mangel in
Folge unsachgemäßer oder anleitungswidriger Verarbeitung
durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten Dritten
entsteht. Ebenso haften wir nicht für Mängel, die in Folge
der Vermischung unserer Produkte mit den Produkten anderer
Hersteller entstehen. Dies gilt nicht, wenn wir eine solche
Vermischung für unbedenklich erklärt haben.
- Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt
sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware
vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen.
- Sämtliche Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse in diesen
Geschäftsbedingungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden
bei Verletzung des Körpers, der Gesundheit, des Lebens sowie
Ansprüche des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz.
VII. Eigentumsvorbehalt
- Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zum Eingang aller
Zahlungen aus den Geschäftsverbindungen mit dem Unternehmer
oder mit dessen verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15
AktG, in unserem Eigentum. Bei Verbrauchern behalten wir uns
das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des
Kaufpreises vor.
- Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch
bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Rechnungsendbetrages der jeweiligen Ware (einschließlich
MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine
Abnehmer oder andere Dritte erwachsen. Dies gilt unabhängig
davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft
worden ist. Der Kunde verpflichtet sich, die unter
Eigentumsvorbehalt von uns gelieferte Ware seinerseits nur
unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Die
Weiterveräußerungsbefugnis gilt nur dann, soweit dem Kunden
eine solche Forderungsabtretung an uns auch rechtlich möglich
ist.
- Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach
der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung
selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir
verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen,
solange der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung fristgerecht
nachkommt. Kommt er jedoch seiner Zahlungsverpflichtung nicht
fristgerecht nach, können wir verlangen, dass der Kunde uns
die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner/Dritten
bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht,
die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem
Schuldner/Dritten die Abtretung mitteilt.
- Zu weiteren Verfügungen über die gelieferte Ware ist der
Kunde nicht berechtigt. Insbesondere ist der Kunde nicht
berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu
übereignen. Der Kunde hat uns Zugriffe Dritter auf unsere
Ware oder die Geltendmachung von Rechten an unserer Ware
und/oder unseren Forderungen unverzüglich mitzuteilen.
- Der Kunde tritt zur Sicherung unserer Forderung auch
diejenigen Forderungen ab, die ihm durch die Verbindung der
Ware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen oder
er aufgrund des Untergangs, der Beschädigung oder des
Abhandenkommens der Ware erhält.
IX. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Bei Kunden, die Kaufleute sind, juristischen Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches
Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag Heilbronn. Wir sind jedoch
berechtigt, den Unternehmer auch an seinem Sitz zu verklagen.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anders
ergibt, ist Erfüllungsort sämtlicher Lieferungen und
Leistungen 74254 Offenau.
- Sollten einzelne Bestimmung des Vertrages mit dem Kunden
einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die
ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine
Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der
unwirksamen möglichst nahe kommt.
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