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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

  1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit uns.

  2. Unternehmer im Sinne dieser Bedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
    Verbraucher im Sinne dieser Bedingung sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
    Kunden im Sinne dieser Bedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

  3. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die nachstehenden Bedingungen an und stimmt diesen ausdrücklich zu.

  4. Anders lautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese haben für uns auch dann keine Gültigkeit, wenn wir ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen, es sei denn, wir stimmen der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich schriftlich zu.

  5. Wir weisen darauf hin, dass personenbezogene Daten des Kunden nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung und der Kundenbetreuung verarbeitet werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte über diesen Zweck hinaus, erfolgt nicht.

II. Angebote/Aufträge

  1. Alle unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen in der Ausführung der Ware bleiben uns ausdrücklich vorbehalten, soweit diese dadurch in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden.
  2. Der Umfang und Preis der Warenlieferung wird ausschließlich durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Nebenvereinbarungen und etwaige Nebenabreden sind erst verbindlich, wenn sie schriftlich von uns bestätigt wurden. Mündliche Absprachen werden ohne schriftliche Bestätigung nicht Vertragsinhalt.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich unsere Preise stets freibleibend "ab Werk", ausschließlich Verpackung; diese wird - soweit es sich nicht um Europaletten handelt - gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche MwSt ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Preis der Ware unabhängig von Rechnungsstellung oder Rechnungserhalt sofort mit Auslieferung der Ware fällig.
  3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, kommt der Kunde in Verzug, wenn er die Zahlung nicht nach Ablauf von 30 Tagen nach Lieferungserhalt oder Rechnungsstellung leistet. Unbeschadet dessen kommt der Kunde durch Mahnung in Verzug. Die Verzugszinsen betragen bei einem Unternehmer 8 Prozentpunkte, bei einem Verbraucher 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
  4. Scheck- und Wechselhingabe erfolgen nur erfüllungshalber und gelten erst nach endgültiger Befriedigung als Zahlungseingang.

IV. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur dann befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis innerhalb eines Bauvorhabens beruht.

V. Lieferung/Gefahrenübergang/Abladung/Lagerung

  1. Alle Lieferfristen werden nach bestem Gewissen angegeben, sind jedoch ohne Gewähr. Die alleinige Angabe eines Lieferdatums in der Auftragsbestätigung stellt noch keinen Fixtermin dar. Hinsichtlich der Fristen für die Lieferungen oder Leistungen sind ausschließlich unsere schriftlichen Erklärungen maßgebend. Allein die Nichteinhaltung angegebener Lieferfristen berechtigen den Kunden noch nicht zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Fixgeschäfte bedürfen der besonderen schriftlichen Vereinbarung.
  2. Leistungsort für die Lieferung ist der Ort des Lieferwerkes oder des Lagers von uns. Mit der Übergabe an den Transporteur geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Unternehmer über.
    Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über.
  3. Der Kunde hat bei der Übergabe der Ware durch den Transporteur für eine fachgerechte Abladung sowie eine sachgerechte, insbesondere eine frost- und hitzesichere Lagerung der Ware Sorge zu tragen. Ist der Kunde nicht in der Lage, eine solche Abladung bzw. Lagerung der bestellten Ware zu ermöglichen, hat er uns hierüber rechtzeitig vor Anlieferung zu informieren, damit wir die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Abladung und/oder Lagerung der Ware schaffen können. Die für diese zusätzliche Leistung anfallenden Kosten sind vom Kunden zu tragen.
  4. Bei der Übergabe der Ware durch den Transporteur hat der Kunde diese auf Vollständigkeit und offensichtliche Schäden hin - hierunter zählen auch Transportschäden - zu überprüfen und uns umgehend über etwaige Schäden zu informieren.

VI. Mängelansprüche, Haftung

  1. Angegebene Maße und Gewichte sind immer nur als annähernd anzusehen. Unerhebliche handelsübliche technische Änderungen an den Produkten und die Auslieferung der veränderten Version behalten wir uns ausdrücklich vor.
  2. Mängelansprüche des Unternehmers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel hat der Unternehmer spätestens innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware, verdeckte Mängel spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Entdeckung des Mangels schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
  3. Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, steht uns das Recht zur Nacherfüllung in Form einer Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) zu. Sind wir innerhalb einer angemessenen Frist zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer V I Nr. 6 und Nr. 7 zu verlangen.
    Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 1 Jahr. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen 2 Jahre, gerechnet ab dem jeweiligen Gefahrenübergang.
  4. Hat uns der Kunde vor Baubeginn mit der bauphysikalischen Überprüfung der zu verwendeten Bauteile gemäß dem Nachweis nach DIN 4108 beauftragt, gewährleisten wir eine fachgerechte Beratung im Rahmen der Anwendung unserer ISO-Plus-Systemkomponenten. Darüber hinaus gewährleisten wir bei Verwendung aller entsprechend empfohlenen Systemkomponenten und bei systemgerechter Verarbeitung gemäß der von uns vorgegebenen Verlegeanleitung eine Funktionsfähigkeit des ISO-Plus-Systems von 5 Jahren ab Lieferung des ISO-Plus-Systems.
  5. Entscheidet sich der Kunde dafür, uns nicht mit der bauphysikalischen Überprüfung der Bauteile gemäß dem Nachweis der DIN 4108 zu beauftragen und/oder dafür nicht alle von uns empfohlenen Systemkomponenten nach der von uns vorgegebenen Anleitung zu verlegen, so trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für die konstruktiv, baurechtlich und bauphysikalisch richtige Bauteilausbildung sowie für die systemgerechte Verarbeitung. Ebenso entfällt eine Haftung für unsere anwendungstechnische Beratung, wenn ein Mangel in Folge unsachgemäßer oder anleitungswidriger Verarbeitung durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten Dritten entsteht. Ebenso haften wir nicht für Mängel, die in Folge der Vermischung unserer Produkte mit den Produkten anderer Hersteller entstehen. Dies gilt nicht, wenn wir eine solche Vermischung für unbedenklich erklärt haben.
  6. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  7. Sämtliche Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse in diesen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden bei Verletzung des Körpers, der Gesundheit, des Lebens sowie Ansprüche des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz.

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zum Eingang aller Zahlungen aus den Geschäftsverbindungen mit dem Unternehmer oder mit dessen verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG, in unserem Eigentum. Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
  2. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages der jeweiligen Ware (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder andere Dritte erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Der Kunde verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt von uns gelieferte Ware seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Die Weiterveräußerungsbefugnis gilt nur dann, soweit dem Kunden eine solche Forderungsabtretung an uns auch rechtlich möglich ist.
  3. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung fristgerecht nachkommt. Kommt er jedoch seiner Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht nach, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner/Dritten bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner/Dritten die Abtretung mitteilt.
  4. Zu weiteren Verfügungen über die gelieferte Ware ist der Kunde nicht berechtigt. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Der Kunde hat uns Zugriffe Dritter auf unsere Ware oder die Geltendmachung von Rechten an unserer Ware und/oder unseren Forderungen unverzüglich mitzuteilen.
  5. Der Kunde tritt zur Sicherung unserer Forderung auch diejenigen Forderungen ab, die ihm durch die Verbindung der Ware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen oder er aufgrund des Untergangs, der Beschädigung oder des Abhandenkommens der Ware erhält.

IX. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Bei Kunden, die Kaufleute sind, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Heilbronn. Wir sind jedoch berechtigt, den Unternehmer auch an seinem Sitz zu verklagen.
  3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anders ergibt, ist Erfüllungsort sämtlicher Lieferungen und Leistungen 74254 Offenau.
  4. Sollten einzelne Bestimmung des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

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