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Schwimmhallen und Wellness-Räume
Warum eine Dampfsperre notwendig ist
Das Schwimmhallen-Klima stellt besondere Anforderungen an die
Konstruktion der Gebäudehülle und auch an die verwendeten
Baustoffe. Oft wird eine Dampfsperre eingesetzt. Wir zeigen
anhand von vier wesentlichen Kriterien wann und warum sie nötig
ist. Grundlage aller Überlegungen ist die Definition
des Klimas in der Schwimmhalle. Nur mit physikalisch klar
definierten Fakten lassen sich auch allgemein gültige und für
bestimmte Anwendungen bindende Aussagen treffen. Die
Lufttemperatur in der Schwimmhalle leitet sich fachlich gesehen
von der Temperatur des Beckenwassers ab. Dabei ist anerkannte
Regel der Technik, dass die Luft um ca. 2-3 K (entspricht Grad
Celsius) über der Wassertemperatur liegen soll, um die
Verdunstung aus dem Becken und damit den Hauptenergiebedarf der
Schwimmhalle in engen Grenzen zu halten. Die Wassertemperatur
wird gemäß der geltenden Schwimmbad-Richtlinien mit 28°C
angesetzt. Sie ist auch im praktischen Betrieb die am meisten
angetroffene Wassertemperatur. Angenehmes
Schwimmbad-Klima, und das wird auch für alle weiteren
Überlegungen angesetzt, sind also 30°C und 60 % relative
Luftfeuchte. Die rel. Luftfeuchte wird durch die
Entfeuchtungsanlage konstant gehalten, so dass sich in der
Schwimmhalle ganzjährig ein etwa konstantes Klima einstellt.
Setzt man diese Werte an, so zeigt sich, dass die absolut in der
Luft enthaltene Feuchtigkeit mit etwas 18 Gramm pro m³ Luft
gerade doppelt so hoch ist wie der Feuchtgehalt üblicher
Wohnraumluft bei 20°C und 50 % rel. Feuchte. Gegenüber
außen liegt die Feuchte in der Schwimmhalle im Mittel etwa 4 mal
höher. Daraus ist eindeutig ableitbar, dass man dem
Feuchteschutz in der Schwimmhalle besondere Aufmerksamkeit
widmen muss, kennt man das Thema Feuchteschäden, Schimmelbildung
usw. doch auch bei deutlich niedrigeren Feuchtewerten im
Wohn-Bereich. Zur klaren Beurteilung von Konstruktionen
hinsichtlich Dampfsperre gibt es viel klare Kriterien, die bei
der Schwimmhallen-Planung wesentlich sind. Leitendes Ziel aller
Überlegungen ist, dass bei dem dauerfeuchten Schwimmhallen-Klima
alle Bauteile auf Dauer trocken und schadensfrei bleiben.
- Bauphysikalischer Nachweis für die Fläche
Jede
Konstruktion muss für die Eignung bei hochfeuchtem
Schwimmhallen-Klima nach DIN 4108 zulässig sein. Dieser Nachweis
ist jeweils vor dem Beginn von Maßnahmen zu erbringen. Das gilt
für Bauteile nach außen aber auch nach innen zu anderem Klima.
Die innenliegende Wärmedämmung mit Dampfsperre ergibt hier immer
zulässige Konstruktionen. Ohne Dampfsperre kann sich im
Einzelfall auch eine rechnerische Zulässigkeit ergeben. Sie gilt
dann für die Fläche der Konstruktion und sagt noch nichts über
die Bauwerksecken und Bauteil-Anschlüsse wie z.B.
Fensterlaibungen aus.
- Die
Schimmelpilzgrenze nach DIN 4108 muss eingehalten werden
Hier
sind insbesondere die Bauteil-Ecken und Anschlüsse mit
geeignetem Wärmebrücken-Nachweis zu bestätigen, dass an keiner
Stelle die Oberflächen-Temperatur von 25,1°C unterschritten
wird. Dies ist bei Wärmebrücken und an Trennwänden zu kühleren
Räumen oft nur mit zusätzlicher Innendämmung und Dampfsperre
möglich. Die Innendämmung überdeckt auch mögliche vorhandene
Wärmebrücken. Damit ist die Oberfläche praktisch so warm wie die
Luft im Raum und Kondensatbildung ist physikalisch
ausgeschlossen. Damit ist die Konstruktion zulässig. Der
Nachweis der Unterschreitung der Schimmelpilzgrenze ist für jede
Bauteil-Situation zu erbringen und ist Voraussetzung für die
Baugenehmigung. Die nebenstehende Grafik zeigt drei
verschiedene Ecksituationen. Zwei davon sind nach DIN 4108 nicht
zulässig. Die Innendämmung mit Dampfsperre führt zu einer
sicheren Lösung.
- Schutz vor Chloriden
Beton-Bauteile werden durch die Innendämmung mit Dampfsperre
sicher vor eindringenden Chloriden geschützt was sonst nur durch
aufwändige Beton-Überdeckungsschichten möglich ist. So werden
die Stahl-Bewehrungen im Beton vor Korrosion geschützt.
- Die Raum-Akustik muss angenehm sein
Aufgrund der vielen
schallharten Bauteile in Schwimmhallen (Boden, Fenster, Wände,
Decke) ergibt sich oft die Notwendigkeit von akustischen
Maßnahmen. Diese werden oft mit weichen Baustoffen erzielt, die
wiederum die Bauphysik beeinflussen und im ungünstigen Fall zu
Kondensatproblemen führen können. Daher ist auch hier in der
Regel eine raumseitige Dampfsperre sinnvoll. Bei Auskleidung
der Schwimmhalle mit dem ISO-Plus-System sind bei privaten
Schwimmhallen in aller Regel keine zusätzlichen
Akustik-Maßnahmen notwendig, um eine angenehme Raumakustik zu
erhalten. Von großem Vorteil ist dabei, dass die Alu-Dampfsperre
hier direkt systemgerecht beschichtet und verputzt werden kann.
Diese Material-Kombination ermöglicht die akustische Wirkung.
FAZIT: Die innenliegende Wärmedämmung
mit Dampfsperre stellt den Stand der Technik des heutigen
Schwimmhallen-Ausbaus dar und ist die bauphysikalisch sicherste
Methode für die Schwimmhallen-Bauteile. Alle Details für
Anschlüsse, Befestigungen, notwendige Durchdringungen sind im
ISO-PLUS-SYSTEM sicher gelöst. Die Konstruktionen sind nach DIN
4108 zulässig, schützen die Konstruktion vor Chloriden und geben
dem Raum eine angenehme Akustik ohne zusätzliche Aufwendungen.
Nähere Informationen zu allen Aspekten der
Schwimmhallen-Planung sowie viele Beispiele sind im Internet
unter www.iso.de zu finden.
Veröffentlicht in:
spa
& home Heft 09/10 2014
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