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Feucht- oder Nassraum?
Feuchträume und Nassräume unterliegen einer sehr
unterschiedlichen Betrachtung. Das hat Konsequenzen für
erforderliche bauliche Maßnahmen. Am Anfang steht dabei die
Definition der Begriffe Feuchtraum- und Nassraum.
Hoher Wohnkomfort hat schon immer auch mit der gezielten Nutzung
von Wasser zu tun. Küche und Badezimmer sind davon immer betroffen
und werden seit einigen Jahren zunehmend durch weitere Bereiche
mit Wasser-Anwendung ergänzt. Dazu zählen Sauna- und
Whirlpool-Räume, Dampfbäder, Erlebnis-Duschen und verschiedene
andere private Wellness-Oasen bis hin zur eigenen Schwimmhalle. Um
solche Wohnbereiche bautechnisch sicher auszuführen, sind mehrere
einschlägige Regelwerke zu beachten. Oberste Maßgabe sind dabei
die Bauordnungen der Bundesländer. Diese geben vor, dass Bauwerke
und Bauteile so anzuordnen sind, „dass durch Wasser, Feuchtigkeit
… sowie andere chemische, physikalische oder biologische
Einflüsse, Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht
entstehen.“ Das bedeutet, dass bauliche Anlagen grundsätzlich vor
Durchfeuchtung und sonstigen feuchtebedingten Schäden zu schützen
sind. Dabei müssen die unterschiedlichen Feuchtebeanspruchungen
durch geringe, mäßige oder hohe Spritzwasser-Belastung beachtet
werden aber eben auch Feuchtebelastung durch erhöhte
Raumluftfeuchte. Um über notwendige Maßnahmen Klarheit zu
bekommen ist die Definition von Feucht- und Nassräumen eine
wichtige Voraussetzung. Der Begriff Feuchtraum ist in den
geltenden Normen und sonstigen Regelwerken nicht erfasst. Meistens
wird in diesem Zusammenhang mehr die Höhe der Luft-Feuchtigkeit
gemeint. Daher ist der Feuchtraum eher als „Raum mit dauerhaft
erhöhter Luftfeuchte“ zu bezeichnen. Dabei spielt dann auch die
Raumtemperatur eine wichtige Rolle, denn nur wenn die genauen
Klimadaten mit Temperatur und Feuchte bekannt sind kann die wahre
Belastung auf die Bauteile quantifiziert werden. Beispielsweise
fallen alle Arten von Schwimmhallen, Gemeinschaftsduschen und
öffentliche Wellness-Bereich in diese Kategorie. Dafür wiederum
stellen viele technische Regelwerke besondere Anforderungen an
Materialien und Bauweisen (z.B. DIN 4108 Wärme- und Feuchteschutz
und die VDE-Richtlinien für die Elektroplanung). Der
Begriff Nassraum wird in der DIN 18195 so definiert: „Innenraum,
in dem nutzungsbedingt Wasser in solcher Menge anfällt, dass zu
seiner Ableitung eine Fußbodenentwässerung erforderlich ist. Bäder
im Wohnungsbau ohne Bodenablauf zählen nicht zu den Nassräumen“.
Das bedeutet, dass z.B. Küchen und Badezimmer in Wohnungen und
Hotels als trockene Räume gelten. Da aber immer mehr Duschen
neuerdings mit Bodenabläufen (barrierefrei) gebaut werden wären
diese Räume dann Nassräume. Das hat dann Auswirkungen auf die zu
verwendenden Baumaterialien z.B. für den Estrich, für
Trockenbau-Platten und auch für Abdichtungen. Wichtig ist dabei,
dass bei Nassräumen die Belastung mit flüssigem Wasser,
Spritzwasser, Druckwasser usw. im Mittelpunkt steht und bei den
Feuchträumen eher die dampfförmige Luftfeuchte, die
Wasserdampfdiffusion und die gesamte Problematik kondensierender
Feuchte mit allen schädlichen Auswirkungen. Für
Trockenbau-Lösungen gibt das Merkblatt „Bäder und Feuchträume im
Holz- und Trockenbau“ des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V.
Auskunft. Darin werden die relevanten Bereiche mit
Spritzwasser-Belastung in Badezimmern genau definiert, so dass die
Bauteile entsprechend fachgerecht aufgebaut, beschichtet,
abgedichtet und gestaltet werden können. Außerdem zeigen die
Produktinformationen der renommierten Trockenbau-Anbieter viele
fachlich fundierte Praxislösungen auf. Bei der Realisierung
solcher Lösungen ist nahezu immer auch der Fliesenleger
involviert. Seine einschlägigen Richtlinien geben die genau
erforderlichen Abdichtungsmaßnahmen vor. Beispielsweise ist gemäß
Fliesenleger-Richtlinie die Nassraum-Abdichtung zur Wand hin auf
dem Estrich mit Einlage eines geeigneten Vlieses vorzunehmen und
an der Wand hochzuziehen. Die Details sind an der Baustelle je
nach gewünschter späterer Gestaltung festzulegen.
Sonderfall Schwimmhalle
Die Schwimmhalle zählt gemäß der hier dargelegten
Definitionen zu den Nass- und zu den Feuchträumen. Es gelten also
die Bestimmungen für den Spritzwasserschutz und auch die besondere
Anforderungen für den baulichen Wärme- und Feuchteschutz. Da in
der Schwimmhalle in der Regel 30°C und 60% rel. Feuchte herrschen
müssen alle Bauteile so ausgelegt werden, dass sie auf Dauer den
erhöhten Feuchte-Belastungen standhalten. Das erfordert besondere
Feuchteschutz-Maßnahmen. Die DIN 4108 gibt beispielsweise mit der
sog. Schimmelpilzgrenze sehr enge Grenzen für die minimale
Oberflächentemperatur an Bauteilen vor. Um auch in den
Raumecken die in der DIN geforderten 80 % rel. Luftfeuchte
kondensatfrei zu überstehen muss die Oberflächen-Temperatur
überall über 25,1 °C liegen. Das heißt, dass in Schwimmhallen in
aller Regel eine zusätzliche Innendämmung mit absoluter
Dampfsperre erforderlich ist. Dabei ist wichtig, dass alle
Anschlüsse sicher ausgeführt werden. Von eigenen
Maßnahme-Kombinationen mit Dämmstoff und Folie ist hier abzuraten.
Vielmehr sollten hier Lösungen zum Einsatz kommen, die sicher
dampfdicht sind, die eine festaufkaschierte Alu-Dampfsperre haben,
die dann auch direkt beschichtet und verputzt werden können.
Ausführliche Informationen dazu gibt die Broschüre:
„Schwimmhallen-Ausbau“ der Firma ISO-GmbH.
Diese Lösung kann natürlich auch für alle anderen
Feuchträume und Badezimmer realisiert werden, wenn, wie oft im
Bestand anzutreffen, der Wärmeschutz der Wände und der Decke
mangelhaft ist. So werden dann Feuchteschäden vermieden und der
Energiebedarf spürbar gesenkt.
Weitere Informationen zum Thema und
bewährte Bauteile für Schwimmhallen gibt es im Internet unter
www.iso.de.
Veröffentlicht in:
der bauschaden - Heft 10 - Februar/März 2015
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