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Feucht- und Nassraum zugleich
Feucht- und Nassräume unterliegen einer sehr
unterschiedlichen Betrachtung. Dies hat in erster Linie
Konsequenzen für erforderliche bauliche Maßnahmen. Am Anfang
steht dabei die Definition der Begriffe Feucht- und Nassraum.
Hoher Wohnkomfort umfasst für viele Menschen auch die
gezielte und umfassende Nutzung von Wasser. Küche und Badezimmer
sind immer davon betroffen und werden seit einigen Jahren
zunehmend durch weitere Bereiche mit Wasseranwendung ergänzt.
Dazu zählen Sauna- und Whirlpool-Räume, Dampfbäder,
Erlebnis-Duschen und verschiedene andere private Wellness-Oasen
bis hin zur eigenen Schwimmhalle. Um solche Wohnbereiche
bautechnisch sicher auszuführen, sind mehrere einschlägige
Regelwerke zu beachten.
Oberste Maßgabe sind dabei die Bauordnungen der Bundesländer.
Diese geben vor, dass Bauwerke und Bauteile so anzuordnen sind,
„dass durch Wasser, Feuchtigkeit … sowie andere chemische,
physikalische oder biologische Einflüsse, Gefahren oder
unzumutbare Belästigungen nicht entstehen.“ Das bedeutet, dass
bauliche Anlagen grundsätzlich vor Durchfeuchtung und sonstigen
feuchtebedingten Schäden zu schützen sind. Dabei müssen die
unterschiedlichen Feuchtebeanspruchungen durch geringe, mäßige
oder hohe Spritzwasser-Belastung, sowie die Feuchtebelastung
durch erhöhte Raumluftfeuchten beachtet werden.
Definition Feuchtraum Um über notwendige
bauliche Maßnahmen Klarheit zu bekommen ist die Definition von
Feucht- und Nassräumen eine wichtige Voraussetzung. Der Begriff
Feuchtraum ist in den geltenden Normen und sonstigen Regelwerken
nicht erfasst. Daher besteht die Gefahr, dass im Zweifel jeder
Raum mit Wasser-Anwendung als Feuchtraum gesehen werden kann.
Die DIN 18151-5 spricht z.B. von „häuslichen Bädern“ und weist
auf die Notwendigkeit des Schutzes von Bauteilen vor
Feuchtigkeit hin. Dies betrifft im Wesentlichen Abdichtungen an
Wänden und am Boden. Auch in den VDE-Richtlinien wird der
Begriff Feuchtraum nicht verwendet. Man weist hier z.B. in VDE
0100-701 auf zusätzliches Gefahrenpotential in Räumen mit
Badewanne und Dusche hin. Für die Anwendung geben die
VDE-Richtlinien dann z.B. Sicherheits-Abstände für Schalter und
Steckdosen in der Nähe von Duschen und Badewannen vor. Im
Spritzwasserbereich sind z.B. für Beleuchtungen verschiedene
Schutzklassen zu berücksichtigen.
Für Anwendungen mit möglicher allseitiger
Spritzwasser-Belastung ist z.B. die Schutzart IP 64 vorgegeben.
Alles Nähere muss der Elektro-Fachmann in Kenntnis der Situation
planen. Die Vorschriften sind immer gewerkebezogen definiert und
meiden den Begriff „Feuchtraum“. Daher erscheint es sinnvoll
diesen Begriff nur zu verwenden, wenn man gleichzeitig eine
nähere Nutzungs-Definition mitliefert wie z.B. häusliches
Badezimmer, Whirlpoolraum mit oder ohne dauerhaft erhöhter
Feuchtebelastung, Schwimmhalle mit permanent hoher
Luftfeuchtigkeit usw. Dabei spielt auch die Raumtemperatur eine
wichtige Rolle, denn nur wenn die genauen Klimadaten mit
Temperatur und Feuchte bekannt sind, kann die wahre Belastung
auf die Bauteile quantifiziert werden. So fallen bspw. alle
Arten von Schwimmhallen, Gemeinschaftsduschen und öffentlichen
Wellness-Bereichen in diese Kategorie. Dafür wiederum stellen
viele technische Regelwerke besondere Anforderungen an
Materialien und Bauweisen (z. B. DIN 4108 Wärme- und
Feuchteschutz).
Hier ist vom Planer ein sogenannter Feuchteschutznachweis zu
erbringen. Dieser wird mit den üblich anzusetzenden Klimadaten
für Schwimmhallen mit 30°C Raumtemperatur und einer relativen
Luftfeuchte von 60 % erstellt. Jedes Umschließungsbauteil muss
demnach als zulässig bewertet werden. Das bedeutet es darf kein
schädliches Tauwasser auf oder in der Konstruktion entstehen.
Zusätzlich ist die sogenannte Schimmelpilz-Grenze
einzuhalten. Das bedeutet, dass alle Bauteil-Ecken auf mögliche
Wärmebrücken zu untersuchen sind. Es ist für jede
Anschluss-Situation der Nachweis zu führen, dass in direkter
Bauteilhöhe die Oberfläche so warm ist, dass dort 80 % relative
Luftfeuchte nicht erreicht werden. Dazu gibt es für den
Wohnungsbau den sogenannten Wärmebrücken-Atlas des IRB-Verlages
und für Schwimmhallen speziell nachgewiesene
Konstruktionsdetails für Wand- und Decken-Anschlüsse mit
innenliegender Wärmedämmung und Dampfsperre. Diese werden auf
Anfrage bei der Firma ISO-GmbH fallbezogen weitergegeben.
Definition Nassraum Der Begriff Nassraum
wird in der DIN 18195 Teil 1 so definiert: „Innenraum, in dem
nutzungsbedingt Wasser in solcher Menge anfällt, dass zu seiner
Ableitung eine Fußbodenentwässerung erforderlich ist. Bäder im
Wohnungsbau ohne Bodenablauf zählen nicht zu den Nassräumen“.
Das bedeutet, dass z. B. Küchen und häusliche Badezimmer
nicht als Nassräume gelten. Da aber immer mehr Duschen mit
Bodenabläufen (barrierefrei) gebaut werden, wären diese Räume
dann als Nassräume einzustufen.
Im Teil 5 der gleichen DIN wird bei notwendigen Abdichtungen
im Wand/Boden-Bereich in mässig und hoch beanspruchte Flächen
unterschieden. Dabei gehören „Nassräume im Wohnungsbau“ zu den
mässig beanspruchten Flächen und Umgänge in Schwimmbädern zu den
hoch beanspruchten Flächen. Detaillierte Informationen zur
Anwendung von geeigneten Baustoffen und Abdicht-Materialien gibt
das aktuelle Merkblatt 5 des Bundesverbandes der Gipsindustrie
e.V..
Badezimmer und Wellnessbereiche sind Nassräume sobald
sie einen Bodenablauf haben Dies wiederum hat
Auswirkungen auf die zu verwendenden Baumaterialien z. B. für
den Estrich, für Trockenbau-Platten und auch für Abdichtungen.
Wichtig ist dabei, dass bei Nassräumen die Belastung mit
flüssigem Wasser, Spritzwasser, Druckwasser usw. im Mittelpunkt
steht und bei den Feuchträumen eher die dampfförmige
Luftfeuchte, die Wasserdampfdiffusion und die gesamte
Problematik kondensierender Feuchte mit allen schädlichen
Auswirkungen.
Für Trockenbau-Lösungen gibt das bereits erwähnte Merkblatt 5
„Bäder und Feuchträume im Holz- und Trockenbau“ des
Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Auskunft. Darin werden
die relevanten Bereiche mit Spritzwasser-Belastung in
Badezimmern genau definiert, so dass die Bauteile entsprechend
fachgerecht aufgebaut, beschichtet, abgedichtet und gestaltet
werden können. Außerdem zeigen die Produktinformationen der
renommierten Trockenbau-Anbieter viele fachlich fundierte
Praxislösungen auf. Bei der Realisierung solcher Lösungen
ist nahezu immer auch der Fliesenleger involviert. Seine
einschlägigen Richtlinien geben die genauen erforderlichen
Abdichtungsmaßnahmen vor. So ist bspw. gemäß
Fliesenleger-Richtlinie die Nassraum-Abdichtung zur Wand hin auf
dem Estrich mit Einlage eines geeigneten Vlieses vorzunehmen und
an der Wand hochzuziehen. Die Details sind je nach gewünschter
späterer Gestaltung festzulegen.
Sonderfall Schwimmhalle Die Schwimmhalle
zählt gemäß der hier dargelegten Definitionen zu den Nass- und
zu den Feuchträumen. Es gelten also die Bestimmungen für den
Spritzwasserschutz und auch die besonderen Anforderungen für den
baulichen Wärme- und Feuchteschutz.
Auch private Schwimmhallen sind
Feucht- und Nassraum zugleich
Da in der Schwimmhalle in der Regel 30 C und 60 % rel.
Feuchte herrschen, müssen alle Bauteile so ausgelegt werden,
dass sie auf Dauer den erhöhten Feuchtebelastungen standhalten
und den im Bereich „Feuchtraum“ beschriebenen Anforderungen der
DIN 4108 – Teil 3 entsprechen.
Um
Feuchteschäden zu vermeiden, muss auch in den Raumecken der
Schwimmhalle eine hohe Oberflächentemperatur sichergestellt
werden
(Grafik: Schwimmhalle: Behaglich und energiesparend) Das
bedeutet, dass in Schwimmhallen in aller Regel aus Gründen des
Feuchteschutzes eine zusätzliche Innendämmung mit absoluter
Dampfsperre erforderlich ist. Dabei ist wichtig, dass alle
Anschlüsse sicher ausgeführt werden. Von eigenen
Maßnahme-Kombinationen mit Dämmstoff und Folie ist hier
abzuraten. Vielmehr sollten hier Lösungen zum Einsatz kommen,
die sicher dampfdicht sind, die eine fest aufkaschierte
Alu-Dampfsperre haben und welche direkt beschichtet und verputzt
werden können.
Ausführliche Informationen dazu gibt z.
B. die Broschüre: „Schwimmhallen-Ausbau“ der Firma ISO-GmbH (www.iso.de).
Veröffentlicht in:
spa
& home Heft 11/12 2015
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