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Feucht- und Nassraum zugleich

 

Feucht- und Nassräume unterliegen einer sehr unterschiedlichen Betrachtung. Dies hat in erster Linie Konsequenzen für erforderliche bauliche Maßnahmen. Am Anfang steht dabei die Definition der Begriffe Feucht- und Nassraum.

 

Hoher Wohnkomfort umfasst für viele Menschen auch die gezielte und umfassende Nutzung von Wasser. Küche und Badezimmer sind immer davon betroffen und werden seit einigen Jahren zunehmend durch weitere Bereiche mit Wasseranwendung ergänzt. Dazu zählen Sauna- und Whirlpool-Räume, Dampfbäder, Erlebnis-Duschen und verschiedene andere private Wellness-Oasen bis hin zur eigenen Schwimmhalle. Um solche Wohnbereiche bautechnisch sicher auszuführen, sind mehrere einschlägige Regelwerke zu beachten.

Oberste Maßgabe sind dabei die Bauordnungen der Bundesländer. Diese geben vor, dass Bauwerke und Bauteile so anzuordnen sind, „dass durch Wasser, Feuchtigkeit … sowie andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse, Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen.“ Das bedeutet, dass bauliche Anlagen grundsätzlich vor Durchfeuchtung und sonstigen feuchtebedingten Schäden zu schützen sind. Dabei müssen die unterschiedlichen Feuchtebeanspruchungen durch geringe, mäßige oder hohe Spritzwasser-Belastung, sowie die Feuchtebelastung durch erhöhte Raumluftfeuchten beachtet werden.

Definition Feuchtraum
Um über notwendige bauliche Maßnahmen Klarheit zu bekommen ist die Definition von Feucht- und Nassräumen eine wichtige Voraussetzung. Der Begriff Feuchtraum ist in den geltenden Normen und sonstigen Regelwerken nicht erfasst. Daher besteht die Gefahr, dass im Zweifel jeder Raum mit Wasser-Anwendung als Feuchtraum gesehen werden kann. Die DIN 18151-5 spricht z.B. von „häuslichen Bädern“ und weist auf die Notwendigkeit des Schutzes von Bauteilen vor Feuchtigkeit hin. Dies betrifft im Wesentlichen Abdichtungen an Wänden und am Boden. Auch in den VDE-Richtlinien wird der Begriff Feuchtraum nicht verwendet. Man weist hier z.B. in VDE 0100-701 auf zusätzliches Gefahrenpotential in Räumen mit Badewanne und Dusche hin. Für die Anwendung geben die VDE-Richtlinien dann z.B. Sicherheits-Abstände für Schalter und Steckdosen in der Nähe von Duschen und Badewannen vor. Im Spritzwasserbereich sind z.B. für Beleuchtungen verschiedene Schutzklassen zu berücksichtigen.

Für Anwendungen mit möglicher allseitiger Spritzwasser-Belastung ist z.B. die Schutzart IP 64 vorgegeben. Alles Nähere muss der Elektro-Fachmann in Kenntnis der Situation planen. Die Vorschriften sind immer gewerkebezogen definiert und meiden den Begriff „Feuchtraum“. Daher erscheint es sinnvoll diesen Begriff nur zu verwenden, wenn man gleichzeitig eine nähere Nutzungs-Definition mitliefert wie z.B. häusliches Badezimmer, Whirlpoolraum mit oder ohne dauerhaft erhöhter Feuchtebelastung, Schwimmhalle mit permanent hoher Luftfeuchtigkeit usw.  Dabei spielt auch die Raumtemperatur eine wichtige Rolle, denn nur wenn die genauen Klimadaten mit Temperatur und Feuchte bekannt sind, kann die wahre Belastung auf die Bauteile quantifiziert werden. So fallen bspw. alle Arten von Schwimmhallen, Gemeinschaftsduschen und öffentlichen Wellness-Bereichen in diese Kategorie. Dafür wiederum stellen viele technische Regelwerke besondere Anforderungen an Materialien und Bauweisen (z. B. DIN 4108 Wärme- und Feuchteschutz).

Hier ist vom Planer ein sogenannter Feuchteschutznachweis zu erbringen. Dieser wird mit den üblich anzusetzenden Klimadaten für Schwimmhallen mit 30°C Raumtemperatur und einer relativen Luftfeuchte von 60 % erstellt. Jedes Umschließungsbauteil muss demnach als zulässig bewertet werden. Das bedeutet es darf kein schädliches Tauwasser auf oder in der Konstruktion entstehen.

Zusätzlich ist die sogenannte Schimmelpilz-Grenze einzuhalten. Das bedeutet, dass alle Bauteil-Ecken auf mögliche Wärmebrücken zu untersuchen sind. Es ist für jede Anschluss-Situation der Nachweis zu führen, dass in direkter Bauteilhöhe die Oberfläche so warm ist, dass dort 80 % relative Luftfeuchte nicht erreicht werden. Dazu gibt es für den Wohnungsbau den sogenannten Wärmebrücken-Atlas des IRB-Verlages und für Schwimmhallen speziell nachgewiesene Konstruktionsdetails für Wand- und Decken-Anschlüsse mit innenliegender Wärmedämmung und Dampfsperre. Diese werden auf Anfrage bei der Firma ISO-GmbH fallbezogen weitergegeben.

Definition Nassraum
Der Begriff Nassraum wird in der DIN 18195 Teil 1 so definiert: „Innenraum, in dem nutzungsbedingt Wasser in solcher Menge anfällt, dass zu seiner Ableitung eine FußbodenentwässerungISO-PLUS-SYSTEM Decke und Wände erforderlich ist. Bäder im Wohnungsbau ohne Bodenablauf zählen nicht zu den Nassräumen“.

Das bedeutet, dass z. B. Küchen und häusliche Badezimmer nicht als Nassräume gelten. Da aber immer mehr Duschen mit Bodenabläufen (barrierefrei) gebaut werden, wären diese Räume dann als Nassräume einzustufen.

Im Teil 5 der gleichen DIN wird bei notwendigen Abdichtungen im Wand/Boden-Bereich in mässig und hoch beanspruchte Flächen unterschieden. Dabei gehören „Nassräume im Wohnungsbau“ zu den mässig beanspruchten Flächen und Umgänge in Schwimmbädern zu den hoch beanspruchten Flächen. Detaillierte Informationen zur Anwendung von geeigneten Baustoffen und Abdicht-Materialien gibt das aktuelle Merkblatt 5 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V..

Badezimmer und Wellnessbereiche sind Nassräume sobald sie einen Bodenablauf haben
Dies wiederum hat Auswirkungen auf die zu verwendenden Baumaterialien z. B. für den Estrich, für Trockenbau-Platten und auch für Abdichtungen. Wichtig ist dabei, dass bei Nassräumen die Belastung mit flüssigem Wasser, Spritzwasser, Druckwasser usw. im Mittelpunkt steht und bei den Feuchträumen eher die dampfförmige Luftfeuchte, die Wasserdampfdiffusion und die gesamte Problematik kondensierender Feuchte mit allen schädlichen Auswirkungen.

Für Trockenbau-Lösungen gibt das bereits erwähnte Merkblatt 5 „Bäder und Feuchträume im Holz- und Trockenbau“ des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Auskunft. Darin werden die relevanten Bereiche mit Spritzwasser-Belastung in Badezimmern genau definiert, so dass die Bauteile entsprechend fachgerecht aufgebaut, beschichtet, abgedichtet und gestaltet werden können. Außerdem zeigen die Produktinformationen der renommierten Trockenbau-Anbieter viele fachlich fundierte Praxislösungen auf.
Bei der Realisierung solcher Lösungen ist nahezu immer auch der Fliesenleger involviert. Seine einschlägigen Richtlinien geben die genauen erforderlichen Abdichtungsmaßnahmen vor. So ist bspw. gemäß Fliesenleger-Richtlinie die Nassraum-Abdichtung zur Wand hin auf dem Estrich mit Einlage eines geeigneten Vlieses vorzunehmen und an der Wand hochzuziehen. Die Details sind je nach gewünschter späterer Gestaltung festzulegen. ISO-PLUS-SYSTEM Schwimmhallen sicher ausbauen

Sonderfall Schwimmhalle
Die Schwimmhalle zählt gemäß der hier dargelegten Definitionen zu den Nass- und zu den Feuchträumen. Es gelten also die Bestimmungen für den Spritzwasserschutz und auch die besonderen Anforderungen für den baulichen Wärme- und Feuchteschutz.

Auch private Schwimmhallen sind Feucht- und Nassraum zugleich                                                                               
Da in der Schwimmhalle in der Regel 30 C und 60 % rel. Feuchte herrschen, müssen alle Bauteile so ausgelegt werden, dass sie auf Dauer den erhöhten Feuchtebelastungen standhalten und den im Bereich „Feuchtraum“ beschriebenen Anforderungen der DIN 4108 – Teil 3 entsprechen.

Um Feuchteschäden zu vermeiden, muss auch in den Raumecken der Schwimmhalle eine hohe Oberflächentemperatur sichergestellt werden   

(Grafik: Schwimmhalle: Behaglich und energiesparend)
Das bedeutet, dass in Schwimmhallen in aller Regel aus Gründen des Feuchteschutzes eine zusätzliche Innendämmung mit absoluter Dampfsperre erforderlich ist. Dabei ist wichtig, dass alle Anschlüsse sicher ausgeführt werden. Von eigenen Maßnahme-Kombinationen mit Dämmstoff und Folie ist hier abzuraten. Vielmehr sollten hier Lösungen zum Einsatz kommen, die sicher dampfdicht sind, die eine fest aufkaschierte Alu-Dampfsperre haben und welche direkt beschichtet und verputzt werden können.

Ausführliche Informationen dazu gibt z. B. die Broschüre: „Schwimmhallen-Ausbau“ der Firma ISO-GmbH (www.iso.de).

Veröffentlicht in:  spa & home Heft 11/12 2015

 

 

 

 

 

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