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Feuchtraum, Nassraum: Was ist was?

 

Ist ein Feuchtraum auch immer ein Nassraum oder umgekehrt?Schwimmhalle mit dem ISO-PLUS-SYSTEM, Feuchtraum, Nassraum

Was sagen die einschlägigen Bau-Richtlinien und welche Konsequenzen hat die Erkenntnis für die bauliche Ausführung bis hin zur geeigneten Wand- und Decken-Oberfläche. Am Anfang steht dabei die Definition der Begriffe Feuchtraum und Nassraum.
 
Hoher Wohnkomfort hat schon immer auch mit der gezielten Nutzung von Wasser zu tun. Küche und Badezimmer sind davon immer betroffen und werden seit einigen Jahren zunehmend durch weitere Bereiche mit Wasser-Anwendung ergänzt. Dazu zählen Sauna- und Whirlpool-Räume, Dampfbäder, Erlebnis-Duschen und verschiedene andere Wellness-Bereiche bis hin zur wohl größten Anwendung, der Schwimmhalle. Um solche Feucht-/Nass-Bereiche bautechnisch sicher auszuführen, sind mehrere einschlägige Regelwerke zu beachten. Oberste Maßgabe sind dabei die Bauordnungen der Bundesländer. Diese geben vor, dass Bauwerke und Bauteile so anzuordnen sind, „dass durch Wasser, Feuchtigkeit … sowie andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse, Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen.“ Das bedeutet, dass bauliche Anlagen grundsätzlich vor Durchfeuchtung und sonstigen feuchtebedingten Schäden zu schützen sind. Dabei müssen die unterschiedlichen Feuchtebeanspruchungen durch geringe, mäßige oder hohe Spritzwasser-Belastung beachtet werden aber eben auch die Feuchtebelastung durch erhöhte Raumluftfeuchte.
 
Um über notwendige Maßnahmen Klarheit zu bekommen ist die Definition von Feucht- und Nassräumen eine wichtige Voraussetzung. Der Begriff Feuchtraum ist in den geltenden Normen und sonstigen Regelwerken interessanter Weise gar nicht erfasst. Meistens wird in diesem Zusammenhang mehr die Höhe der Luft-Feuchtigkeit gemeint. Daher ist der Feuchtraum eher als „Raum mit dauerhaft erhöhter Luftfeuchte“ zu bezeichnen. Dabei spielt dann auch die Raumtemperatur eine wichtige Rolle, denn nur wenn die genauen Klimadaten mit Temperatur und Feuchte bekannt sind kann die wahre Belastung auf die Bauteile quantifiziert werden. Beispielsweise fallen alle Arten von Schwimmhallen, Gemeinschaftsduschen und öffentliche Wellness-Bereich in diese Kategorie. Dafür wiederum stellen viele technische Regelwerke besondere Anforderungen an Materialien und Bauweisen (z.B. DIN 4108 Wärme- und Feuchteschutz und die VDE-Richtlinien für die Elektroplanung).
 
Der Begriff Nassraum wird in der DIN 18195 so definiert: „Innenraum, in dem nutzungsbedingt Wasser in solcher Menge anfällt, dass zu seiner Ableitung eine Fußbodenentwässerung erforderlich ist. Bäder im Wohnungsbau ohne Bodenablauf zählen nicht zu den Nassräumen“.
Das bedeutet, dass z.B. Küchen und Badezimmer in Wohnungen und Hotels als trockene Räume gelten. Da aber immer mehr Duschen neuerdings mit Bodenabläufen (barrierefrei) gebaut werden wären diese Räume dann neuerdings Nassräume. Das hat dann Auswirkungen auf die zu verwendenden Baumaterialien z.B. für den Estrich, für Trockenbau-Platten und auch für die notwendigen Abdichtungen. Wichtig ist dabei, dass bei Nassräumen die Belastung mit flüssigem Wasser, Spritzwasser, Druckwasser usw. im Mittelpunkt steht und bei den Feuchträumen eher die dampfförmige Luftfeuchte, die Wasserdampfdiffusion und die gesamte Problematik kondensierender Feuchte mit allen schädlichen Auswirkungen.
 
Für Trockenbau-Lösungen gibt das Merkblatt „Bäder und Feuchträume im Holz- und Trockenbau“ des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Auskunft. Darin werden die relevanten Bereiche mit Spritzwasser-Belastung in Badezimmern genau definiert, so dass die Bauteile entsprechend fachgerecht aufgebaut, beschichtet, abgedichtet und gestaltet werden können. Außerdem zeigen die Produktinformationen der renommierten Trockenbau-Anbieter viele fachlich fundierte Praxislösungen auf. Bei der Realisierung solcher Lösungen ist nahezu immer auch der Fliesenleger involviert. Seine einschlägigen Richtlinien geben die genau erforderlichen Abdichtungsmaßnahmen vor. Beispielsweise ist gemäß Fliesenleger-Richtlinie die Nassraum-Abdichtung zur Wand hin auf dem Estrich mit Einlage eines geeigneten Vlieses vorzunehmen und an der Wand hochzuziehen. Die Details sind an der Baustelle je nach gewünschter späterer Gestaltung festzulegen.  
 
Sonderfall Schwimmhalle  
Die Schwimmhalle zählt gemäß den hier dargelegten Definitionen zu den Nass- und zu den Feuchträumen. Es gelten also die Bestimmungen für den Spritzwasserschutz und auch die besonderen Anforderungen für den baulichen Wärme- und Feuchteschutz. Da die Schwimmhallen-Bauteile für ein Nutzungsklima von 30°C und 60% rel. Feuchte ausgelegt werden, müssen alle Bauteile so beschaffen sein, dass sie auf Dauer den erhöhten Feuchte-Belastungen standhalten. Das erfordert besondere Feuchteschutz-Maßnahmen. Die DIN 4108 gibt beispielsweise mit der sog. Schimmelpilzgrenze sehr enge Grenzen für die minimale Oberflächentemperatur an Bauteilen vor.
 
Um auch in den Raumecken die Oberflächentemperaturen so hoch zu halten, dass dort die relative Luftfeuchte immer über 80 % bleibt muss der Wärmeschutz so gut sein, dass die Oberflächen-Temperatur überall über 26,1 °C liegt. Das heißt, dass in Schwimmhallen gerade in den Raumecken und an Wärmebrücken kritische Zonen entstehen können. Diese können dann durch eine zusätzliche Innendämmung mit absoluter Dampfsperre so gestaltet werden, dass die Konstruktion zulässig ist. Das kommt auch der DIN-Forderung entgegen, dass die Diffusionsdichte der Baustoffe in einer Konstruktion möglichst nach außen hin abnehmen sollte. Durch das konstant hohe Feuchte-Klima (keine Schwankungen wie im Badezimmer) kommen diffusionsoffene Dämm- und Putz-Systeme hier nicht in Frage, da es in der Schwimmhalle praktisch keine Phasen mit niedriger Luftfeuchte für die Bauteil-Trocknung gibt. Von handelsüblichen Trockenbaulösungen mit Folie und Dämmstoff evtl. noch Hinterlüftungen ist hier dringend abzuraten. Vielmehr sollten hier Lösungen zum Einsatz kommen, die sicher dampfdicht sind, die eine festaufkaschierte Alu-Dampfsperre haben, die dann auch direkt beschichtet und verputzt werden können. Ausführliche Informationen dazu gibt die Dokumentation: „Sicherheitspaket für Schwimmhallen-Decken“ der Firma ISO-GmbH (www.iso.de).
 
Gerade bei Schwimmhallen-Sanierungen kann durch die nachträgliche Innendämmung der Baukörper für das heutzutage gewünschte Wellness-Klima so ertüchtigt werden, dass dort keine schädliche Feuchtigkeit entsteht und dass gleichzeitig der Heizenergiebedarf und der Aufwand für Lüftung und Entfeuchtung deutlich sinken. Das erfordert Know-how und Erfahrung sowohl bei der Planung als auch bei der Realisierung. Bewährte Systeme geben hier größtmögliche Sicherheit. Weitere Informationen im Internet unter: www.iso.de.

Veröffentlicht in: SB Sportstättenbau  Heft 3 2016

 

 

 

 

 

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