homepublikationen
Feuchtraum, Nassraum: Was ist was?
Ist ein Feuchtraum auch immer ein Nassraum oder
umgekehrt?
Was sagen die einschlägigen Bau-Richtlinien und
welche Konsequenzen hat die Erkenntnis für die bauliche
Ausführung bis hin zur geeigneten Wand- und Decken-Oberfläche.
Am Anfang steht dabei die Definition der Begriffe Feuchtraum und
Nassraum. Hoher Wohnkomfort hat schon immer auch mit der
gezielten Nutzung von Wasser zu tun. Küche und Badezimmer sind
davon immer betroffen und werden seit einigen Jahren zunehmend
durch weitere Bereiche mit Wasser-Anwendung ergänzt. Dazu zählen
Sauna- und Whirlpool-Räume, Dampfbäder, Erlebnis-Duschen und
verschiedene andere Wellness-Bereiche bis hin zur wohl größten
Anwendung, der Schwimmhalle. Um solche Feucht-/Nass-Bereiche
bautechnisch sicher auszuführen, sind mehrere einschlägige
Regelwerke zu beachten. Oberste Maßgabe sind dabei die
Bauordnungen der Bundesländer. Diese geben vor, dass Bauwerke
und Bauteile so anzuordnen sind, „dass durch Wasser,
Feuchtigkeit … sowie andere chemische, physikalische oder
biologische Einflüsse, Gefahren oder unzumutbare Belästigungen
nicht entstehen.“ Das bedeutet, dass bauliche Anlagen
grundsätzlich vor Durchfeuchtung und sonstigen feuchtebedingten
Schäden zu schützen sind. Dabei müssen die unterschiedlichen
Feuchtebeanspruchungen durch geringe, mäßige oder hohe
Spritzwasser-Belastung beachtet werden aber eben auch die
Feuchtebelastung durch erhöhte Raumluftfeuchte. Um über
notwendige Maßnahmen Klarheit zu bekommen ist die Definition von
Feucht- und Nassräumen eine wichtige Voraussetzung. Der Begriff
Feuchtraum ist in den geltenden Normen und sonstigen Regelwerken
interessanter Weise gar nicht erfasst. Meistens wird in diesem
Zusammenhang mehr die Höhe der Luft-Feuchtigkeit gemeint. Daher
ist der Feuchtraum eher als „Raum mit dauerhaft erhöhter
Luftfeuchte“ zu bezeichnen. Dabei spielt dann auch die
Raumtemperatur eine wichtige Rolle, denn nur wenn die genauen
Klimadaten mit Temperatur und Feuchte bekannt sind kann die
wahre Belastung auf die Bauteile quantifiziert werden.
Beispielsweise fallen alle Arten von Schwimmhallen,
Gemeinschaftsduschen und öffentliche Wellness-Bereich in diese
Kategorie. Dafür wiederum stellen viele technische Regelwerke
besondere Anforderungen an Materialien und Bauweisen (z.B. DIN
4108 Wärme- und Feuchteschutz und die VDE-Richtlinien für die
Elektroplanung). Der Begriff Nassraum wird in der DIN
18195 so definiert: „Innenraum, in dem nutzungsbedingt Wasser in
solcher Menge anfällt, dass zu seiner Ableitung eine
Fußbodenentwässerung erforderlich ist. Bäder im Wohnungsbau ohne
Bodenablauf zählen nicht zu den Nassräumen“. Das bedeutet,
dass z.B. Küchen und Badezimmer in Wohnungen und Hotels als
trockene Räume gelten. Da aber immer mehr Duschen neuerdings mit
Bodenabläufen (barrierefrei) gebaut werden wären diese Räume
dann neuerdings Nassräume. Das hat dann Auswirkungen auf die zu
verwendenden Baumaterialien z.B. für den Estrich, für
Trockenbau-Platten und auch für die notwendigen Abdichtungen.
Wichtig ist dabei, dass bei Nassräumen die Belastung mit
flüssigem Wasser, Spritzwasser, Druckwasser usw. im Mittelpunkt
steht und bei den Feuchträumen eher die dampfförmige
Luftfeuchte, die Wasserdampfdiffusion und die gesamte
Problematik kondensierender Feuchte mit allen schädlichen
Auswirkungen. Für Trockenbau-Lösungen gibt das
Merkblatt „Bäder und Feuchträume im Holz- und Trockenbau“ des
Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Auskunft. Darin werden
die relevanten Bereiche mit Spritzwasser-Belastung in
Badezimmern genau definiert, so dass die Bauteile entsprechend
fachgerecht aufgebaut, beschichtet, abgedichtet und gestaltet
werden können. Außerdem zeigen die Produktinformationen der
renommierten Trockenbau-Anbieter viele fachlich fundierte
Praxislösungen auf. Bei der Realisierung solcher Lösungen ist
nahezu immer auch der Fliesenleger involviert. Seine
einschlägigen Richtlinien geben die genau erforderlichen
Abdichtungsmaßnahmen vor. Beispielsweise ist gemäß
Fliesenleger-Richtlinie die Nassraum-Abdichtung zur Wand hin auf
dem Estrich mit Einlage eines geeigneten Vlieses vorzunehmen und
an der Wand hochzuziehen. Die Details sind an der Baustelle je
nach gewünschter späterer Gestaltung festzulegen.
Sonderfall Schwimmhalle Die Schwimmhalle zählt gemäß
den hier dargelegten Definitionen zu den Nass- und zu den
Feuchträumen. Es gelten also die Bestimmungen für den
Spritzwasserschutz und auch die besonderen Anforderungen für den
baulichen Wärme- und Feuchteschutz. Da die
Schwimmhallen-Bauteile für ein Nutzungsklima von 30°C und 60%
rel. Feuchte ausgelegt werden, müssen alle Bauteile so
beschaffen sein, dass sie auf Dauer den erhöhten
Feuchte-Belastungen standhalten. Das erfordert besondere
Feuchteschutz-Maßnahmen. Die DIN 4108 gibt beispielsweise mit
der sog. Schimmelpilzgrenze sehr enge Grenzen für die minimale
Oberflächentemperatur an Bauteilen vor. Um auch in den
Raumecken die Oberflächentemperaturen so hoch zu halten, dass
dort die relative Luftfeuchte immer über 80 % bleibt muss der
Wärmeschutz so gut sein, dass die Oberflächen-Temperatur überall
über 26,1 °C liegt. Das heißt, dass in Schwimmhallen gerade in
den Raumecken und an Wärmebrücken kritische Zonen entstehen
können. Diese können dann durch eine zusätzliche Innendämmung
mit absoluter Dampfsperre so gestaltet werden, dass die
Konstruktion zulässig ist. Das kommt auch der DIN-Forderung
entgegen, dass die Diffusionsdichte der Baustoffe in einer
Konstruktion möglichst nach außen hin abnehmen sollte. Durch das
konstant hohe Feuchte-Klima (keine Schwankungen wie im
Badezimmer) kommen diffusionsoffene Dämm- und Putz-Systeme hier
nicht in Frage, da es in der Schwimmhalle praktisch keine Phasen
mit niedriger Luftfeuchte für die Bauteil-Trocknung gibt. Von
handelsüblichen Trockenbaulösungen mit Folie und Dämmstoff evtl.
noch Hinterlüftungen ist hier dringend abzuraten. Vielmehr
sollten hier Lösungen zum Einsatz kommen, die sicher dampfdicht
sind, die eine festaufkaschierte Alu-Dampfsperre haben, die dann
auch direkt beschichtet und verputzt werden können. Ausführliche
Informationen dazu gibt die Dokumentation: „Sicherheitspaket für
Schwimmhallen-Decken“ der Firma ISO-GmbH
(www.iso.de).
Gerade bei Schwimmhallen-Sanierungen kann durch die
nachträgliche Innendämmung der Baukörper für das heutzutage
gewünschte Wellness-Klima so ertüchtigt werden, dass dort keine
schädliche Feuchtigkeit entsteht und dass gleichzeitig der
Heizenergiebedarf und der Aufwand für Lüftung und Entfeuchtung
deutlich sinken. Das erfordert Know-how und Erfahrung sowohl bei
der Planung als auch bei der Realisierung. Bewährte Systeme
geben hier größtmögliche Sicherheit. Weitere Informationen im Internet unter:
www.iso.de.
Veröffentlicht in:
SB Sportstättenbau Heft 3 2016
|