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Die sichere Wand
Schwimmhallen
können heute in nahezu jedem Gebäude realisiert werden. Ob
Neubau oder Sanierung, ob Anbau oder Modernisierung – je nach
Platzverhältnissen kann mit den richtigen Maßnahmen ein
ansprechender Wohlfühlraum geschaffen werden. Dabei sind einige
wichtige physikalische Grundregeln zu beachten, denn in der
Schwimmhallenluft befindet sich etwa doppelt so viel Wasserdampf
wie in Wohnraumluft. Deshalb ist neben dem Wärmeschutz auch der
Feuchteschutz sicher zu lösen.
Behaglichkeit an erster Stelle
Die Außenwand trennt das hochfeuchte Schwimmhallen-Klima von
der Außenluft. Diese ist bis auf wenige Tage ganzjährig kühler
als die Schwimmhallenluft und enthält im Durchschnitt ca. ein
Viertel so viel Feuchte pro Quadratmeter wie die
Schwimmhallenluft. Um nun auf den Badegast angenehm und
behaglich zu wirken, muss die Wand trocken und an der Oberfläche
warm sein. Die Oberflächentemperatur sollte in der Schwimmhalle
nirgendwo mehr als 3 Kelvin (Grad Celsius) tiefer liegen als die
Raumtemperatur ist. Dann ist die Wärmeabstrahlung des
menschlichen Körpers auch unbekleidet so gering, dass man sich
wohl fühlt und nicht friert.
Um dies nun zu erreichen, sind zwei physikalische
Wirkungsweisen zu vereinen, nämlich Wärmeschutz und
Feuchteschutz.
Wärmeschutz nach Verordnung
Der Wärmeschutz im Hochbau wird in der Energieeinspar-Verordnung
(EnEV) geregelt. Danach müssen heute Wohnbauten – und dazu zählt
die Schwimmhalle – einen so hohen Dämmstandard erfüllen, dass
Behaglichkeit innen gewährleistet ist. Allerdings verlangt das
Schwimmhallen-Klima in dieser Hinsicht größte Sorgfalt und
geeignete Systeme, um spätere Feuchteschäden zu vermeiden.
Beispielsweise müssen bei Schwimmhallen alle Wände und die
entsprechenden Anschlüsse frei von Wärmebrücken ausgeführt
werden. Dies ist nachweislich am sichersten mit der innen
liegenden Wärmedämmung mit Dampfsperre erreichbar. Sie sorgt
auch dafür, dass der für Schwimmhallen U-Wert von maximal 0,3
W/m²K an jedem Punkt des Baus eingehalten wird. Bei Innenwänden
gegen beheizte Räume liegt der empfohlene U-Wert bei 0,5 W/m²K
und bei Wänden gegen unbeheizte Räume bei 0,35 W/m²K. Eine
zusätzliche Außendämmung verbessert in aller Regel den
Wärmeschutz der Wand. Sie löst aber nicht automatisch den
Feuchteschutz, der bei der Schwimmhalle wichtig ist.
Feuchteschutz mit Nachweis
Feuchteschutz in Schwimmhallen bedeutet, dass weder auf der
Innenseite der Bauteile noch innerhalb der Konstruktion
schädliches Tauwasser entstehen kann. Das bedeutet, dass die
Oberfläche der Wände und der Decke ganzjährig so warm sein muss,
dass sich darauf kein Kondensat bildet und dass die
Wandkonstruktion in ihrem Schichtenaufbau so konzipiert sein
muss, dass sich im Bauteil nirgends Tauwasser bildet.
Dafür gibt es eine bauphysikalische Grundregel. Sie lautet:
Die Dichtigkeit der Baustoffe muss von innen nach außen
abnehmen, dann kann Feuchte problemlos durch die Wand nach außen
entweichen. Diese Grundregel lässt sich bei den heutigen
hochwärmegedämmten Konstruktionen nicht sicher einhalten, da bei
einem Außenputz auf dem Dämmstoff beispielsweise die Dichtigkeit
zunimmt und dadurch erhöhtes Kondensatrisiko bietet. Aus diesem
Grund ist in der Regel die innen liegende Wärmedämmung mit
absoluter Dampfsperre die beste Lösung. Die Feuchte bleibt
dadurch dort wo sie erwünscht ist und kann in der Wand keinen
Schaden anrichten.
Jedes Bauteil einer Schwimmhalle muss nach DIN 4108
bauphysikalisch zulässig sein. Dieser Nachweis, wie er
beispielsweise von der Fa. ISO GmbH erstellt wird, ist die
wichtigste Legitimation, ob eine Konstruktion für diesen
Anwendungsfall geeignet ist. Dazu kommt natürlich noch eine
Portion an Erfahrung, denn neben den theoretischen Betrachtungen
einer Wand müssen auch alle Anschlüsse und Übergänge
beispielsweise zur Decke sicher gelöst sein.
Beispiele
für hochwertige Außenwände
Modernisierung und Sanierung
Bei bestehenden Schwimmhallen ist die Problematik der
Kondensatbildung an kalten Tagen weit verbreitet. Aufgrund der
mangelnden Wärmedämmung in früheren Jahren neigen Wände oft
bereits bei Außentemperaturen von + 5° C zur Kondensatbildung.
Das lässt sich durch geeignete Maßnahmen auf der Innenseite in
der Regel lösen. Zusätzlich wird dabei die Behaglichkeit im Raum
gesteigert und es kann auch in einem Zuge die Optik ansprechend
aufgewertet werden. Bei den derzeit stark gestiegenen
Energiepreisen kann auch die Heizkosten-Einsparung ein Anlass
für die Modernisierung sein.
„Wandatmung“ – ja oder nein?
Der innenliegenden Wärmedämmung wird manchmal nachgesagt, dass
sie die „Wandatmung“ behindere und daher zu vermeiden sei. Dazu
sind erstens begriffliche Klärungen notwendig und zweitens hilft
eine fachlich physikalische Betrachtung der Zusammenhänge in der
Schwimmhalle zum richtigen Verständnis.
Unter Atmung wird manchmal Luft- und manchmal
Feuchtigkeitsaustausch verstanden. Ein Luftaustausch findet
durch eine hochwertig ausgeführte Wand nicht statt, denn nach
DIN müssen die Außenwände von Gebäuden luftdicht ausgeführt
werden. Aus diesem Grund ist der Begriff „Atmung“ in diesem
Zusammenhang im Prinzip falsch.
Wird mit Atmung die Feuchtigkeits-Aufnahme und –Abgabe von
Bauteilen gemeint, so muss bedacht werden, dass diese im
Wohnbereich sehr erwünscht ist, um Feuchtespitzen (z.B. nach dem
Duschen) abzupuffern und um später die Feuchte wieder an die
trockene Raumluft abzugeben.
Dieser Effekt kommt in der Schwimmhalle nicht zum Tragen, da
die relative Luftfeuchte hier durch die Klimaanlage immer
konstant gehalten wird (z.B. 60 %). Gerade deshalb ist das Thema
„Wandatmung“ im Sinne von Feuchtigkeitspufferung in der
Schwimmhalle nicht relevant. Alle Bauteile und Materialien
müssen für die Dauerbelastung 30° C / 60 % r.F. ausgelegt und
zugelassen sein. Bauherren und Architekten sollten auf eine
entsprechende Kompetenz des Beraters bzw. Anbieters achten.
Andreas Köpke Dipl.-Ing.
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