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Sonderfall Schwimmhalle
Innenausbau und Gestaltung verlangen Sorgfalt, Kreativität und
sichere Produkte
Schwimmhallen sind besondere Feuchträume, weil sie permanent
hohe Feuchtebelastung aufweisen. Der Unterschied zum häuslichen
Badezimmer ist gravierend. Daher erfordern Schwimmhallen
besonderes Know-how und bewährte Systemlösungen.
Hinsichtlich der Bauphysik in Schwimmhallen gibt es die
unterschiedlichsten Meinungen und Vorstellungen. Nicht selten
hält man den Feuchtraum Badezimmer und den Feuchtraum
Schwimmhalle für identisch. Es gibt jedoch ganz klare
DIN-Vorschriften für die Anforderungen an Bauteile in
Schwimmhallen. Aufgrund der hohen Luftfeuchte ist bei der
Planung und Ausführung besondere Sorgfalt angesagt.
Bauphysik für Praktiker
Dach, Decke und Wände trennen das hochfeuchte Innenklima der
Schwimmhalle vom stark schwankenden Außenklima. Um dies
langfristig ohne Schaden sicherzustellen, müssen einige
bauphysikalische Grundregeln beachtet werden. In der Praxis
erweist sich die Innendämmung mit Dampfsperre als sichere
Lösung.
Bauphysikalisch gesehen müssen alle Umschließungsflächen von
Schwimmhallen zwei Grundforderungen erfüllen:
- Wärmeschutz: Das erforderliche Maß schreibt die
geltende Wärmeschutz-Verordnung vor. Außerdem erfordert der
Anspruch an behaglich warmes Raumklima ebenfalls gute
Dämmwerte für Außenbauteile. Nur eine gut gedämmte
Schwimmhalle ermöglicht angenehmes zugfreies Klima. Zudem
werden durch hochwertigen Wärmeschutz auch die Heizkosten
minimiert.
- Feuchteschutz: Wirkungsvoller Feuchteschutz in
Schwimmhallen bedeutet, dass weder auf der Innenseite der
Bauteile noch innerhalb der Konstruktion schädliches
Tauwasser entstehen kann. Dies bedeutet wiederum, dass die
Oberfläche der Wände und der Decke ganzjährig so warm sein
muss, dass sich darauf kein Kondensat bildet, und dass die
Wandkonstruktion in ihrem Schichtenaufbau so konzipiert sein
muss, dass sich innerhalb des Bauteils nirgends Tauwasser
bildet.
Beide Forderungen, Wärmeschutz und Feuchteschutz, sind
gleichermaßen wichtig und bedingen sich zum Teil gegenseitig.
Denn beispielsweise ohne guten Wärmeschutz tropft es in der
Schwimmhalle nahezu überall und ohne Feuchteschutz besteht auch
beim besten Dämmstoff die Gefahr, dass er aufgrund von
Durchfeuchtung versagt. Die Mehrzahl aller Baustoffe sind
bautechnisch für lufttrockenen Zustand zugelassen. Deshalb ist
auf den Feuchteschutz in Schwimmhallen ein besonderes Augenmerk
zu richten.
In diesem Zusammenhang ist dem Thema Wärmebrücken
besondere Bedeutung beizumessen. Wärme- und Feuchteschutz müssen
nicht nur auf der Fläche der Bauteile, sondern an jeder Stelle
der Schwimmhalle gewährleistet sein. Das bedeutet für die
Baupraxis, dass Wärmebrücken an Decken, Fenstern, Säulen,
Stürzen usw. sicher vermieden werden müssen, und dass auch der
Feuchteschutz dort sichergestellt sein muss.
Die innenliegende Wärmedämmung mit Aluminium-Dampfsperre ist
der sicherste Schutz gegen eindringenden Wasserdampf. Zwei
Grafiken zeigen den Unterschied deutlich:
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Malerhandwerk zunehmend gefragt
Die optisch dekorative Innengestaltung, sei es nun Putz,
Fliesen, Malerei, Spachteltechnik oder ähnliches, muss sicher
und pragmatisch auf der Innenseite der Wände aufgebracht werden
können. Dazu bedarf es eines geeigneten Untergrundes. Er muss
die bauphysikalischen Erfordernisse erfüllen und in der
Gestaltung variabel sein. Denn die Gestaltungsdetails stehen zum
Zeitpunkt der Rohbauerstellung in vielen Fällen noch nicht fest.
Nur eins lässt sich sagen: Geflieste Wände sind vollkommen aus
der Mode gekommen. Daher bietet sich hier für Maler und
Stuckateure ein interessantes und lohnendes Betätigungsfeld.
Für den Baupraktiker ist entscheidend, dass er bei aller
bauphysikalischen Erfordernis die Wünsche des Bauherren
möglichst optimal erfüllen kann. Die gestalterischen Wünsche
reifen jedoch meist erst mit der Rohbauerstellung, da sich
insbesondere für Laien erst zu diesem Zeitpunkt eine konkrete
Raumvorstellung ergibt. Daher ist es wichtig, beim Innenausbau
Systeme zu verwenden, bei denen man auch im Laufe der
Baufertigstellung flexibel auf die Gestaltungswünsche der
Bauherren (auch meistens der „Baufrauen“) eingehen kann.
Auch aus diesem Grund ist es empfehlenswert, die Wände und
Decke der Schwimmhalle innen komplett mit Wärmedämmung und
Dampfsperre, z.B. mit dem ISO-PLUS-SYSTEM, zu belegen. Dadurch
ist die Bausubstanz bauphysikalisch sicher, und die Gestaltung
kann dann nach Wunsch auch später entschieden werden. In jedem
Falle sollte bei der bauphysikalischen Planung von Schwimmhallen
ein erfahrener Fachmann hinzugezogen werden. Bauphysikalische
Grundkenntnisse, wie sie im Wohnungsbau in aller Regel genügen,
können im Schwimmhallen-Bau fatale und vor allem teure Folgen
haben.
Gericht verlangt bauphysikalischen Nachweis
Um sicher zu gehen, alles Notwendige unternommen zu haben,
sollten Planer und Handwerker auf einen entsprechenden
bauphysikalischen Nachweis nach DIN 4108 bestehen. So hat
beispielsweise das Oberlandesgericht Koblenz entschieden,
nachdem es zu einem Schaden an der Decke einer Schwimmhalle
gekommen war. Der Architekt hatte irrtümlich auf eine
Dampfsperre verzichtet und sich keinen bauphysikalischen
Nachweis erstellen lassen.
Wärmedämmung mit Dampfsperre geklebt und gedübelt
Als praktisch sicherste Lösung erweist sich in den meisten
Fällen die innenliegende Wärmedämmung mit Alu-Dampfsperre. Dazu
gibt es großformatige Platten aus Polystyrolhartschaum mit
werkseitig aufkaschierter Dampfsperre. Die Elemente werden
mittels Kleber und patentierter dampfdichter Dübel an den Wänden
bzw. der Decke befestigt und können dann nach Abdichtung der
Fugen mit der gewünschten Putz- und Farbgestaltung versehen
werden. Wichtig ist dabei, dass keine Systeme verwendet werden,
bei denen hinter den Elementen Hohlraum entsteht. Die Platten
müssen fest am Rohmauerwerk anliegen (Verklebung). So kommt auch
durch Steckdosen und andere Durchbrüche keine Schwimmhallenluft
hinter die Elemente.
Bei Systemen mit Schienenbefestigung
entsteht zwangsläufig ein undefinierter Hohlraum hinter den
Platten, der anfällig für spätere Schäden sein kann. Geklebte
Systeme bieten daher mehr Sicherheit und sind rationell zu
verarbeiten.
Gipsbaustoffe unzulässig
Anders als beim häuslichen Badezimmer, in dem die Luftfeuchte
zeitweise stark schwankt, liegt die relative Luftfeuchte durch
die automatische Entfeuchtungsanlage bei 60 %. Bei einer
Raumtemperatur von 30° C bedeutet das einen absoluten
Feuchtegehalt von über 18 Gramm Wasserdampf pro Kubikmeter Luft.
Dieser Feuchtewert ist etwa doppelt so hoch wie der im Wohn-
bzw. Badezimmer. Würde man die Schwimmhallenluft bei gleichem
absoluten Feuchtegehalt auf Wohnraumtemperatur abkühlen, so
würden sich über 100 % Feuchte einstellen, was Nebelklima
entspricht. Daraus wird verständlich, dass diese hohe
Luftfeuchte auch bei der Produktauswahl nicht unterschätzt
werden darf.
Gips-Baustoffe sind für diese permanent hohe Feuchtebelastung
nicht zugelassen, da sie langfristig den Wert der zulässigen
Ausgleichsfeuchte überschreiten. Das gilt auch für sog.
Feuchtraumplatten auf Gipsbasis. Für Decken-Abhängungen ist
daher zu Feuchtraum-Paneelen aus faserverstärktem
Calzium-Silikat zu raten. Sie bieten den großen Vorteil, dass
sie absolut feuchtebeständig und gleichzeitig hitzefest sind.
Daher können dort auch die notwendigen Lampen und Strahler
sicher integriert werden.
Systempartner im Vorteil
Weil Schwimmhallenausbau nicht jeden Tag ansteht, ist es
wichtig, einen erfahrenen und kompetenten Lieferanten im Rücken
zu haben. Sowohl die Lösung von Detail-Problemen als auch die
vorbereitende und begleitende Architekten-Beratung durch den
Systemgeber erleichtern die Lösung der komplexen Aufgaben. Wer
sich als Handwerksbetrieb für Sonderaufgaben wie
Schwimmhallengestaltung interessiert, sollte nach Möglichkeit
auch einmal eine entsprechende Systempartner-Schulung besuchen.
Das vermittelte Grundlagenwissen und der Austausch mit Kollegen
geben die nötige Sicherheit für derartige Arbeiten.
Veröffentlicht im:
Malerblatt 4/99
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