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Wärme- und Feuchteschutz in Schwimmhallen

 

Der Wärmeschutz im Hochbau wird in der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) geregelt. Danach müssen heute Wohnbauten – und dazu zählt die private Schwimmhalle – einen so hohen Dämmstandard erfüllen, dass Behaglichkeit innen gewährleistet ist. Allerdings verlangt das Schwimmhallen-Klima in dieser Hinsicht größte Sorgfalt und geeignete Systeme, um spätere Feuchteschäden zu vermeiden.

Beispielsweise müssen bei Schwimmhallen alle Wände und die entsprechenden Anschlüsse frei von Wärmebrücken ausgeführt werden. Dies ist nachweislich am sichersten mit der innen liegenden Wärmedämmung mit Dampfsperre erreichbar. Sie sorgt auch dafür, dass der für Schwimmhallen U-Wert von maximal 0,3 W/m²K an jedem Punkt des Baus eingehalten wird. Bei Innenwänden gegen beheizte Räume liegt der empfohlene U-Wert bei 0,5 W/m²K und bei Wänden gegen unbeheizte Räume bei 0,35 W/m²K.

Eine zusätzliche Außendämmung verbessert grundsätzlich den Wärmeschutz der Wand. Sie allein löst aber nicht automatisch den Feuchteschutz, der bei der Schwimmhalle wichtig ist.

Da die meisten Neubauten heute mit einer hochwertigen Außendämmung versehen werden, ergibt sich durch die zusätzliche Innendämmung mit Dampfsperre auch ein spürbarer Energiespar-Effekt. Eine 5 cm dicke Innendämmung bewirkt, dass die Schwimmhalle trotz 30°C Raumtemperatur nicht mehr Wärme verliert als wäre es Wohnraum bei 20°C.

 

Nähere Produktinformationen zum ISO-PLUS-SYSTEM, System-Beratung und Beispiele sowie individuellem Beratungs-Service und vielen Beispielen ausgeführter Schwimmhallen sehen Sie unter www.iso.de.

 

 

Veröffentlicht in Bäderbau Public + Hotel eine Fachzeitschrift von Schwimmbad & Sauna  Heft September 2009

 

 

 

 

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