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Wärme- und Feuchteschutz in Schwimmhallen
Der Wärmeschutz im Hochbau wird in der
Energieeinspar-Verordnung (EnEV) geregelt. Danach müssen heute
Wohnbauten – und dazu zählt die private Schwimmhalle – einen so
hohen Dämmstandard erfüllen, dass Behaglichkeit innen
gewährleistet ist. Allerdings verlangt das Schwimmhallen-Klima
in dieser Hinsicht größte Sorgfalt und geeignete Systeme, um
spätere Feuchteschäden zu vermeiden.
Beispielsweise müssen bei Schwimmhallen alle Wände und die
entsprechenden Anschlüsse frei von Wärmebrücken ausgeführt
werden. Dies ist nachweislich am sichersten mit der innen
liegenden Wärmedämmung mit Dampfsperre erreichbar. Sie sorgt
auch dafür, dass der für Schwimmhallen U-Wert von maximal 0,3
W/m²K an jedem Punkt des Baus eingehalten wird. Bei Innenwänden
gegen beheizte Räume liegt der empfohlene U-Wert bei 0,5 W/m²K
und bei Wänden gegen unbeheizte Räume bei 0,35 W/m²K.
Eine
zusätzliche Außendämmung verbessert grundsätzlich den
Wärmeschutz der Wand. Sie allein löst aber nicht automatisch den
Feuchteschutz, der bei der Schwimmhalle wichtig ist.
Da die
meisten Neubauten heute mit einer hochwertigen Außendämmung
versehen werden, ergibt sich durch die zusätzliche Innendämmung
mit Dampfsperre auch ein spürbarer Energiespar-Effekt. Eine 5 cm
dicke Innendämmung bewirkt, dass die Schwimmhalle trotz 30°C
Raumtemperatur nicht mehr Wärme verliert als wäre es Wohnraum
bei 20°C.
Nähere Produktinformationen zum ISO-PLUS-SYSTEM,
System-Beratung und Beispiele sowie individuellem Beratungs-Service
und vielen Beispielen ausgeführter Schwimmhallen sehen Sie unter
www.iso.de.
Veröffentlicht in Bäderbau Public + Hotel eine
Fachzeitschrift von
Schwimmbad &
Sauna Heft September 2009 |
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