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Schwimmhallen in Holzbauweise
Schwimmhallen-Anbau in Holz-Bauweise
Die Holzständer-Bauweise ist bekannt für rationelles und
energiesparendes Bauen. Dass dies auch beim Anbau einer
Schwimmhalle möglich ist, zeigt der folgende Beitrag. Wichtige
Details sind zu beachten.
Fertighaus-Konstruktionen haben den großen Vorteil, dass sie
sehr rationell erstellt werden können. So wird die Bauzeit
minimiert und die Badefreuden können bald genossen werden.
Gleichzeitig ist die Konstruktion hoch energieeffizient und hat
dabei einen vergleichsweise recht geringen Platz-Bedarf. Dies
kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn für den Anbau am Haus
nicht allzu viel Grundstücksfläche zur Verfügung steht. Da macht
sich eine nur ca. 20 cm dicke Wand gegenüber 40 und mehr
Zentimeter im Massivbau schon bemerkbar.
Beim Dach ist die Holz-Bauweise auch im Schwimmhallen-Bau
üblich. Die sicherste Methode ist dabei die vollgedämmte
Sparren-Konstruktion mit raumseitiger Dampfsperre. Als
Trägerplatten haben sich spezielle Spanplatten (OSB) bewährt.
Sie bringen die nötige Stabilität und Flächenebenheit für die
nachträgliche System-Beplankung mit der
Schwimmhallen-Isolierung. Diese enthält beim ISO-PLUS-SYSTEM die
raumseits angeordnete Alu-Dampfsperre, die direkt mit den
speziellen System-Komponenten weiter beschichtet werden kann. So
erhält man in recht rationeller Bauweise eine
schwimmbadgeeignete dampfdichte Putz-Oberfläche. An den Wänden
können in dieser Bauweise teilweise auch Fliesen-Flächen
herstellt werden. Das erfolgt im Dusch- und Sockelbereich. Die
weitere Gestaltung der Flächen ist äußerst individuell möglich.
Wärmeschutz nach Verordnung
Der Wärmeschutz im Hochbau wird in der
Energieeinspar-Verordnung (EnEV) geregelt. Danach müssen heute
Wohnbauten – und dazu zählt die private Schwimmhalle – einen so
hohen Dämmstandard erfüllen, dass innen höchste Behaglichkeit
gewährleistet ist. Allerdings verlangt das Schwimmhallen-Klima
in dieser Hinsicht spezielles Know-how, größte Sorgfalt und vor
allem geeignete Systeme, um spätere Feuchteschäden zu vermeiden.
Beispielsweise müssen bei Schwimmhallen alle Wände und die
entsprechenden Anschlüsse frei von Wärmebrücken ausgeführt
werden. Dies ist nachweislich am sichersten mit der innen
liegenden Wärmedämmung mit Dampfsperre erreichbar. Sie sorgt
auch dafür, dass der für Schwimmhallen U-Wert von maximal 0,25
W/m²K an jedem Punkt des Baus sicher unterschritten wird. Bei
Innenwänden gegen beheizte Räume liegt der empfohlene U-Wert bei
0,5 W/m²K und bei Wänden gegen unbeheizte Räume bei 0,35 W/m²K.
Eine zusätzliche Außendämmung verbessert grundsätzlich den
Wärmeschutz der Wand. Sie allein löst aber nicht automatisch den
Feuchteschutz, der bei der Schwimmhalle wichtig ist. Da die
meisten Neubauten heute mit einer hochwertigen Außendämmung
versehen werden, ergibt sich durch die zusätzliche Innendämmung
mit Dampfsperre auch ein spürbarer Energiespar-Effekt. Eine 5 cm
dicke Innendämmung bewirkt, dass die Schwimmhalle trotz 30°C
Raumtemperatur nicht mehr Wärme verliert als wäre es Wohnraum
bei 20°C.
Feuchteschutz mit Nachweis
Das Schwimmhallen-Klima stellt besondere Anforderungen an die
Gebäudehülle. Der Wasserdampfgehalt in der Schwimmhallen-Luft
ist je nach Jahreszeit zwischen 4 und 10 mal so hoch wie der in
der Außenluft. Deshalb ist der Wasserdampf nach Ausgleich
bestrebt. Eine hermetische Dampfsperre verhindert dies und sorgt
für trockene Verhältnisse. Sowohl die Innenseite der
Konstruktion als auch die Konstruktion bleibt sicher
tauwasserfrei. Dazu müssen die Anschlüsse und Fugen sicher
abgedichtet werden. Dies gilt für die Dachkonstruktion genauso
wie für die Anschlüsse Wand/Decke und Wand/Boden. Ein in jeder
Schwimmhalle vorkommendes Baudetail ist der
Wand-Fenster-Anschluss. Hier wird gemäß EnEV generell ein
luftdichter Anschluss an die Trag-Konstruktion gefordert. Dieser
ist gemäß der geltenden Fensterbaurichtlinien vorzunehmen.
Zusätzlich wird dann raumseits eine ca. 3 cm dicke Wärmedämmung
mit der Alu-Dampfsperre angebracht. Der Anschluss erfolgt dann
nach System-Vorgaben.
Die Eignung der gesamten Maßnahme wird durch einen
so genannten Feuchteschutz-Nachweis bestätigt. Dazu werden die
einzelnen Bauteile (Außen und Innenwände sowie Dach und Decke)
nach DIN 4108 berechnet und als geeignet bestätigt. Für die
Berechnung sind die real zu erwartenden Klimadaten in der
Schwimmhalle anzusetzen. Für private Schwimmhallen ist es
sinnvoll den Nachweis für 30°C bei bis zu 70% rel. Feuchte zu
führen. Liegt dafür der Nachweis vor, ist man als Bauherr und
Planer auf der sicheren Seite. Man kann seine Schwimmhalle dann
nach individuellem Wohlbefinden betreiben.
Veröffentlicht in:
spa
& home Heft 5-6/2011
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