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Schwimmhallen in Holzbauweise

 

Schwimmhallen-Anbau in Holz-Bauweise

Die Holzständer-Bauweise ist bekannt für rationelles und energiesparendes Bauen. Dass dies auch beim Anbau einer Schwimmhalle möglich ist, zeigt der folgende Beitrag. Wichtige Details sind zu beachten. Holzbauweise in Schwimmhallen

Fertighaus-Konstruktionen haben den großen Vorteil, dass sie sehr rationell erstellt werden können. So wird die Bauzeit minimiert und die Badefreuden können bald genossen werden. Gleichzeitig ist die Konstruktion hoch energieeffizient und hat dabei einen vergleichsweise recht geringen Platz-Bedarf. Dies kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn für den Anbau am Haus nicht allzu viel Grundstücksfläche zur Verfügung steht. Da macht sich eine nur ca. 20 cm dicke Wand gegenüber 40 und mehr Zentimeter im Massivbau schon bemerkbar.

Beim Dach ist die Holz-Bauweise auch im Schwimmhallen-Bau üblich. Die sicherste Methode ist dabei die vollgedämmte Sparren-Konstruktion mit raumseitiger Dampfsperre. Als Trägerplatten haben sich spezielle Spanplatten (OSB) bewährt. Sie bringen die nötige Stabilität und Flächenebenheit für die nachträgliche System-Beplankung mit der Schwimmhallen-Isolierung. Diese enthält beim ISO-PLUS-SYSTEM die raumseits angeordnete Alu-Dampfsperre, die direkt mit den speziellen System-Komponenten weiter beschichtet werden kann. So erhält man in recht rationeller Bauweise eine schwimmbadgeeignete dampfdichte Putz-Oberfläche. An den Wänden können in dieser Bauweise teilweise auch Fliesen-Flächen herstellt werden. Das erfolgt im Dusch- und Sockelbereich. Die weitere Gestaltung der Flächen ist äußerst individuell möglich.

Wärmeschutz nach Verordnung

Der Wärmeschutz im Hochbau wird in der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) geregelt. Danach müssen heute Wohnbauten – und dazu zählt die private Schwimmhalle – einen so hohen Dämmstandard erfüllen, dass innen höchste Behaglichkeit gewährleistet ist. Allerdings verlangt das Schwimmhallen-Klima in dieser Hinsicht spezielles Know-how, größte Sorgfalt und vor allem geeignete Systeme, um spätere Feuchteschäden zu vermeiden.

Beispielsweise müssen bei Schwimmhallen alle Wände und die entsprechenden Anschlüsse frei von Wärmebrücken ausgeführt werden. Dies ist nachweislich am sichersten mit der innen liegenden Wärmedämmung mit Dampfsperre erreichbar. Sie sorgt auch dafür, dass der für Schwimmhallen U-Wert von maximal 0,25 W/m²K an jedem Punkt des Baus sicher unterschritten wird. Bei Innenwänden gegen beheizte Räume liegt der empfohlene U-Wert bei 0,5 W/m²K und bei Wänden gegen unbeheizte Räume bei 0,35 W/m²K. Eine zusätzliche Außendämmung verbessert grundsätzlich den Wärmeschutz der Wand. Sie allein löst aber nicht automatisch den Feuchteschutz, der bei der Schwimmhalle wichtig ist. Da die meisten Neubauten heute mit einer hochwertigen Außendämmung versehen werden, ergibt sich durch die zusätzliche Innendämmung mit Dampfsperre auch ein spürbarer Energiespar-Effekt. Eine 5 cm dicke Innendämmung bewirkt, dass die Schwimmhalle trotz 30°C Raumtemperatur nicht mehr Wärme verliert als wäre es Wohnraum bei 20°C.

Feuchteschutz mit Nachweis

Das Schwimmhallen-Klima stellt besondere Anforderungen an die Gebäudehülle. Der Wasserdampfgehalt in der Schwimmhallen-Luft ist je nach Jahreszeit zwischen 4 und 10 mal so hoch wie der in der Außenluft. Deshalb ist der Wasserdampf nach Ausgleich bestrebt. Eine hermetische Dampfsperre verhindert dies und sorgt für trockene Verhältnisse. Sowohl die Innenseite der Konstruktion als auch die Konstruktion bleibt sicher tauwasserfrei. Dazu müssen die Anschlüsse und Fugen sicher abgedichtet werden. Dies gilt für die Dachkonstruktion genauso wie für die Anschlüsse Wand/Decke und Wand/Boden. Ein in jeder Schwimmhalle vorkommendes Baudetail ist der Wand-Fenster-Anschluss. Hier wird gemäß EnEV generell ein luftdichter Anschluss an die Trag-Konstruktion gefordert. Dieser ist gemäß der geltenden Fensterbaurichtlinien vorzunehmen. Zusätzlich wird dann raumseits eine ca. 3 cm dicke Wärmedämmung mit der Alu-Dampfsperre angebracht. Der Anschluss erfolgt dann nach System-Vorgaben.

Die Eignung der gesamten Maßnahme wird durch einen so genannten Feuchteschutz-Nachweis bestätigt. Dazu werden die einzelnen Bauteile (Außen und Innenwände sowie Dach und Decke) nach DIN 4108 berechnet und als geeignet bestätigt. Für die Berechnung sind die real zu erwartenden Klimadaten in der Schwimmhalle anzusetzen. Für private Schwimmhallen ist es sinnvoll den Nachweis für 30°C bei bis zu 70% rel. Feuchte zu führen. Liegt dafür der Nachweis vor, ist man als Bauherr und Planer auf der sicheren Seite. Man kann seine Schwimmhalle dann nach individuellem Wohlbefinden betreiben.

 

Veröffentlicht in:  spa & home Heft 5-6/2011

 

 

 

 

 

 

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