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Nicht mehr Heizkosten als ein Wohnraum
Beim Schwimmhallen-Ausbau stellt sich immer wieder
verschienende Fragen:
Wie muss der Wandaufbau aussehen damit sie sicher ohne
Feuchteschäden bleibt?
Was bringt die Wärmedämmung innen und was außen?
Brauche ich eine Dampfsperre?
Schwimmhallen können heute in nahezu jedem Gebäude realisiert
werden. Ob Neubau oder Sanierung, ob Anbau oder Modernisierung –
je nach Platzverhältnissen kann mit den richtigen Maßnahmen ein
ansprechender Wohlfühlraum geschaffen werden. Dabei sind einige
wichtige physikalische Grundregeln zu beachten, denn in der
Schwimmhallenluft befindet sich pro Kubikmeter etwa doppelt so
viel Wasserdampf wie in Wohnraumluft. Deshalb ist neben dem
Wärmeschutz auch der Feuchteschutz sicher zu lösen.
Die Außenwand trennt das hochfeuchte Schwimmhallen-Klima von
der Außenluft. Diese ist bis auf wenige Tage ganzjährig kühler
als die Schwimmhallenluft und enthält im Durchschnitt ca. ein
Viertel so viel Feuchte pro Kubikmeter wie die
Schwimmhallenluft. Um nun auf den Badegast angenehm und
behaglich zu wirken, muss die Wand trocken und an der Oberfläche
warm sein. Die Oberflächentemperatur sollte in der Schwimmhalle
nirgendwo mehr als 3 Kelvin (Grad Celsius) tiefer liegen als die
Raumtemperatur ist. Dann ist die Wärmeabstrahlung des
menschlichen Körpers auch unbekleidet so gering, dass man sich
wohl fühlt und nicht friert.
Um dies nun zu erreichen, sind zwei physikalische
Wirkungsweisen zu vereinen, nämlich Wärmeschutz und
Feuchteschutz.
Wärmeschutz nach Verordnung
Der Wärmeschutz im Hochbau wird in der
Energieeinspar-Verordnung (EnEV) geregelt. Danach müssen heute
Wohnbauten – und dazu zählt die Schwimmhalle – einen so hohen
Dämmstandard erfüllen, dass Behaglichkeit innen gewährleistet
ist. Allerdings verlangt das Schwimmhallen-Klima in dieser
Hinsicht größte Sorgfalt und geeignete Systeme, um spätere
Feuchteschäden zu vermeiden. Beispielsweise müssen bei
Schwimmhallen alle Wände und die entsprechenden Anschlüsse frei
von Wärmebrücken ausgeführt werden. Dies ist nachweislich am
sichersten mit der innen liegenden Wärmedämmung mit Dampfsperre
erreichbar. Sie sorgt auch dafür, dass der für Schwimmhallen
empfohlene U-Wert von maximal 0,3 W/m²K an jedem Punkt des Baus
eingehalten werden kann. Bei Innenwänden gegen beheizte Räume
liegt der empfohlene U-Wert bei 0,5 W/m²K und bei Wänden gegen
unbeheizte Räume bei 0,35 W/m²K. Eine zusätzliche Außendämmung
verbessert in aller Regel den Wärmeschutz der Wand. Sie löst
aber nicht automatisch den Feuchteschutz, der bei der
Schwimmhalle wichtig ist.
Feuchteschutz mit Nachweis
Feuchteschutz in Schwimmhallen bedeutet, dass weder auf der
Innenseite der Bauteile noch innerhalb der Konstruktion
schädliches Tauwasser entstehen kann. Das bedingt, dass die
Oberfläche der Wände und der Decke ganzjährig so warm sein muss,
dass sich darauf kein Kondensat bildet und dass die
Wandkonstruktion in ihrem Schichtenaufbau so konzipiert sein
muss, dass sich im Bauteil nirgends Tauwasser bildet.
Dafür gibt es eine bauphysikalische Grundregel. Sie lautet:
Die Dichtigkeit der Baustoffe muss von innen nach außen
abnehmen, dann kann Feuchte problemlos durch die Wand nach außen
entweichen. Die Bauteile sollten also innen möglichst dicht und
nach außen möglichst diffusionsoffen sein. Diese Grundregel
lässt sich bei den heutigen hochwärmegedämmten Konstruktionen
nicht sicher einhalten, da bei einem Außenputz auf dem Dämmstoff
beispielsweise die Dichtigkeit zunimmt und dadurch erhöhtes
Kondensatrisiko bietet. Aus diesem Grund ist in der Regel die
innen liegende Wärmedämmung mit absoluter Dampfsperre die beste
Lösung. Die Feuchte bleibt dadurch dort wo sie erwünscht ist und
kann in der Wand keinen Schaden anrichten. Die raumhohen
Systemplatten können nach der Montage direkt geeignet
beschichtet werden, so dass eine attraktive Putz-Oberfläche
entsteht. Beispiel-Grafik
Jedes Bauteil einer Schwimmhalle muss nach DIN 4108
bauphysikalisch zulässig sein. Dieser Nachweis, wie er
beispielsweise von der Fa. ISO GmbH erstellt wird, ist die
wichtigste Legitimation, ob eine Konstruktion für die
Klima-Belastung der Schwimmhalle geeignet ist. Dazu kommt
natürlich noch eine Portion an Erfahrung, denn neben den
theoretischen Betrachtungen einer Wand müssen auch alle
Anschlüsse und Übergänge beispielsweise zur Decke, zum Boden und
zu den Fenstern sicher gelöst sein.
Modernisierung und Sanierung
Bei bestehenden Schwimmhallen ist die Problematik der
Kondensatbildung an kalten Tagen weit verbreitet. Insbesondere
in Raumecken und an Fensterlaibungen deuten schwarze Stellen auf
schädliche Wärmebücken hin. Aufgrund der mangelnden Wärmedämmung
in früheren Jahren neigen Wände oft bereits bei
Außentemperaturen von +5°C zur Kondensatbildung. Das lässt sich
durch geeignete Maßnahmen auf der Innenseite in der Regel
vermeiden. Zusätzlich wird dabei die Behaglichkeit im Raum
gesteigert und es kann auch in einem Zuge die Optik ansprechend
aufgewertet werden. Bei den derzeit stark gestiegenen
Energiepreisen kann auch die Heizkosten-Einsparung ein Anlass
für die Modernisierung sein. Zeitgemäß wärmegedämmte
Schwimmhallen verursachen heute nicht mehr Heizkosten als die
gleiche Fläche Wohnraum.
Wandatmung – ja oder nein?
Der innenliegenden Wärmedämmung wird manchmal nachgesagt,
dass sie die „Wandatmung“ behindere und daher zu vermeiden sei.
Dazu sind erstens begriffliche Klärungen notwendig und zweitens
hilft eine fachlich physikalische Betrachtung der Zusammenhänge
in der Schwimmhalle zum richtigen Verständnis.
Unter Atmung wird manchmal Luft- und manchmal
Feuchtigkeitsaustausch verstanden. Ein Luftaustausch findet
durch eine hochwertig ausgeführte Wand nicht statt, denn nach
DIN müssen die Außenwände von Gebäuden luftdicht ausgeführt
werden. Aus diesem Grund ist der Begriff „Atmung“ in diesem
Zusammenhang im Prinzip falsch.
Wird mit Atmung die Feuchtigkeits-Aufnahme und –Abgabe von
Bauteilen gemeint, so muss bedacht werden, dass diese im
Wohnbereich sehr erwünscht ist, um Feuchtespitzen (z.B. nach dem
Duschen) abzupuffern und um später die Feuchte wieder an die
trockene Raumluft abzugeben.
Dieser Effekt kommt in der Schwimmhalle nicht zum Tragen, da
die relative Luftfeuchte hier durch die Klimaanlage immer
konstant gehalten wird (z.B. 60 %). Gerade deshalb ist das Thema
„Wandatmung“ im Sinne von Feuchtigkeitspufferung in der
Schwimmhalle nicht relevant. Alle Bauteile und Materialien
müssen für die Dauerbelastung 30° C / 60 % r.F. ausgelegt und
zugelassen sein. Bauherren und Architekten sollten auf eine
entsprechende Kompetenz des Beraters bzw. Anbieters achten.
Veröffentlicht in:
spa
& home Heft 9-10 2011
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