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„Wandatmung“ - ja oder nein?
Der Innendämmung wird manchmal
nachgesagt, dass sie die „Wandatmung“ behindere und daher zu
vermeiden sei. Ein Luftaustausch findet durch eine hochwertig
ausgeführte Wand nicht statt, denn nach DIN müssen die
Außenwände von Gebäuden luftdicht ausgeführt werden. Aus diesem
Grund ist der Begriff „Atmung“ in diesem Zusammenhang im Prinzip
falsch.
Wird mit Atmung die
Feuchtigkeits-Aufnahme und –Abgabe von Bauteilen gemeint, so
muss bedacht werden, dass diese im Wohnbereich erwünscht ist, um
Feuchtespitzen (z.B. nach dem Duschen) abzupuffern und um später
die Feuchte wieder an die trockene Raumluft abzugeben. Dieser
Effekt kommt in der Schwimmhalle nicht zum Tragen, da die
relative Luftfeuchte hier durch die Klimaanlage immer konstant
gehalten wird (z.B. 60 %). Gerade deshalb ist das Thema
„Wandatmung“ im Sinne von Feuchtigkeitspufferung in der
Schwimmhalle nicht relevant.
Alle Bauteile und Materialien
müssen für die Dauerbelastung 30° C / 60 % r.F. ausgelegt und
zugelassen sein. Bauherren und Architekten sollten auf eine
entsprechende Systemgarantie achten.
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