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„Wandatmung“ - ja oder nein?

 

Der Innendämmung wird manchmal nachgesagt, dass sie die „Wandatmung“ behindere und daher zu vermeiden sei. Ein Luftaustausch findet durch eine hochwertig ausgeführte Wand nicht statt, denn nach DIN müssen die Außenwände von Gebäuden luftdicht ausgeführt werden. Aus diesem Grund ist der Begriff „Atmung“ in diesem Zusammenhang im Prinzip falsch.

Wird mit Atmung die Feuchtigkeits-Aufnahme und –Abgabe von Bauteilen gemeint, so muss bedacht werden, dass diese im Wohnbereich erwünscht ist, um Feuchtespitzen (z.B. nach dem Duschen) abzupuffern und um später die Feuchte wieder an die trockene Raumluft abzugeben. Dieser Effekt kommt in der Schwimmhalle nicht zum Tragen, da die relative Luftfeuchte hier durch die Klimaanlage immer konstant gehalten wird (z.B. 60 %). Gerade deshalb ist das Thema „Wandatmung“ im Sinne von Feuchtigkeitspufferung in der Schwimmhalle nicht relevant.

Alle Bauteile und Materialien müssen für die Dauerbelastung 30° C / 60 % r.F. ausgelegt und zugelassen sein. Bauherren und Architekten sollten auf eine entsprechende Systemgarantie achten.

 

 

 

 

 

 

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