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Wärme- und Feuchteschutz mit Brief und Siegel

Die Energieeinsparverordnung schließt private Schwimmhallen ein.
Wie diese am besten gedämmt werden und wo Sie einen Nachweis für die Bauteile bekommen - erfahren Sie hier:

Der Wärmeschutz im Hochbau wird in der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) geregelt. Danach müssen heute Wohnbauten – und dazu zählt die private Schwimmhalle – einen so hohen Dämmstandard erfüllen, dass Behaglichkeit innen gewährleistet ist. Allerdings verlangt das Schwimmhallen-Klima in dieser Hinsicht größte Sorgfalt und geeignete Systeme, um spätere Feuchteschäden zu vermeiden.

Beispielsweise müssen bei Schwimmhallen alle Wände und die entsprechenden Anschlüsse frei von Wärmebrücken ausgeführt werden. Dies ist nachweislich am sichersten mit der innen liegenden Wärmedämmung mit Dampfsperre erreichbar. Sie sorgt auch dafür, dass der für Schwimmhallen U-Wert von maximal 0,3 W/m²K an jedem Punkt des Baus eingehalten wird. Bei Innenwänden gegen beheizte Räume liegt der empfohlene U-Wert bei 0,5 W/m²K und bei Wänden gegen unbeheizte Räume bei 0,35 W/m²K. Eine zusätzliche Außendämmung verbessert grundsätzlich den Wärmeschutz der Wand. Sie allein löst aber nicht automatisch den Feuchteschutz, der bei der Schwimmhalle wichtig ist. Da die meisten Neubauten heute mit einer hochwertigen Außendämmung versehen werden, ergibt sich durch die zusätzliche Innendämmung mit Dampfsperre auch ein spürbarer Energiespar-Effekt. Eine 5 cm dicke Innendämmung bewirkt, dass die Schwimmhalle trotz 30°C Raumtemperatur nicht mehr Wärme verliert als wäre es Wohnraum bei 20°C.

Feuchteschutz mit Nachweis
Feuchteschutz in Schwimmhallen bedeutet, dass weder auf der Innenseite der Bauteile noch innerhalb der Konstruktion schädliches Tauwasser entstehen kann. Das bedeutet, dass die Oberfläche der Wände und der Decke ganzjährig so warm sein muss, dass sich darauf kein Kondensat bildet und dass die Wandkonstruktion in ihrem Schichtenaufbau so konzipiert sein muss, dass sich im Bauteil nirgends Tauwasser bildet. Dies erzielt man am besten mit innen liegender Wärmedämmung mit absoluter Dampfsperre. Die Oberflächen sind damit etwa so warm wie die Raumtemperatur und bleibt dadurch trocken. Die Luft-Feuchte stoppt an der Dampfsperre und kann in der Wand keinen Schaden anrichten. Die Diffusionsrichtung bleibt aufgrund des Dampfdruck-Unterschiedes ganzjährig von innen nach außen gerichtet. Die Wand bleibt also dauerhaft trocken. Evtl. vorhandene Wärmebrücken an Stürzen, Säulen, Laibungen usw. werden durch die Innendämmung sicher überdeckt und können so auch bei hoher Raumluft-Feuchte schadlos gehalten werden.

Jedes Bauteil einer Schwimmhalle muss nach DIN 4108 bauphysikalisch zulässig sein. Dieser Nachweis, wie er beispielsweise von der Fa. ISO GmbH erstellt wird, ist die wichtigste Legitimation, ob eine Konstruktion für diesen Anwendungsfall geeignet ist. Dazu kommt natürlich noch eine Portion an Erfahrung, denn neben den theoretischen Betrachtungen einer Wand müssen auch alle Anschlüsse und Übergänge beispielsweise zur Decke sicher gelöst sein. Hier hilft der individuelle Beratungsservice der Firma ISO weiter auch unter www.iso.de.

Veröffentlicht in:  Haus&Wellness   Heft August / September 4.2009

 

 

 

 

 

 

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