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Wärme- und Feuchteschutz mit Brief und Siegel
Die Energieeinsparverordnung schließt private
Schwimmhallen ein.
Wie diese am besten gedämmt werden und wo Sie einen
Nachweis für die Bauteile bekommen - erfahren Sie hier:
Der Wärmeschutz im Hochbau wird in der
Energieeinspar-Verordnung (EnEV) geregelt. Danach müssen heute
Wohnbauten – und dazu zählt die private Schwimmhalle – einen so
hohen Dämmstandard erfüllen, dass Behaglichkeit innen
gewährleistet ist. Allerdings verlangt das Schwimmhallen-Klima
in dieser Hinsicht größte Sorgfalt und geeignete Systeme, um
spätere Feuchteschäden zu vermeiden.
Beispielsweise müssen bei Schwimmhallen alle Wände und die
entsprechenden Anschlüsse frei von Wärmebrücken ausgeführt
werden. Dies ist nachweislich am sichersten mit der innen
liegenden Wärmedämmung mit Dampfsperre erreichbar. Sie sorgt
auch dafür, dass der für Schwimmhallen U-Wert von maximal 0,3
W/m²K an jedem Punkt des Baus eingehalten wird.
Bei
Innenwänden gegen beheizte Räume liegt der empfohlene U-Wert bei
0,5 W/m²K und bei Wänden gegen unbeheizte Räume bei 0,35 W/m²K.
Eine zusätzliche Außendämmung verbessert grundsätzlich den
Wärmeschutz der Wand. Sie allein löst aber nicht automatisch den
Feuchteschutz, der bei der Schwimmhalle wichtig ist. Da die
meisten Neubauten heute mit einer hochwertigen Außendämmung
versehen werden, ergibt sich durch die zusätzliche Innendämmung
mit Dampfsperre auch ein spürbarer Energiespar-Effekt. Eine 5 cm
dicke Innendämmung bewirkt, dass die Schwimmhalle trotz 30°C
Raumtemperatur nicht mehr Wärme verliert als wäre es Wohnraum
bei 20°C.
Feuchteschutz mit Nachweis
Feuchteschutz in Schwimmhallen bedeutet, dass weder auf der
Innenseite der Bauteile noch innerhalb der Konstruktion
schädliches Tauwasser entstehen kann. Das bedeutet, dass die
Oberfläche der Wände und der Decke ganzjährig so warm sein muss,
dass sich darauf kein Kondensat bildet und dass die
Wandkonstruktion in ihrem Schichtenaufbau so konzipiert sein
muss, dass sich im Bauteil nirgends Tauwasser bildet. Dies
erzielt man am besten mit innen liegender Wärmedämmung mit
absoluter Dampfsperre. Die Oberflächen sind damit etwa so warm
wie die Raumtemperatur und bleibt dadurch trocken. Die
Luft-Feuchte stoppt an der Dampfsperre und kann in der Wand
keinen Schaden anrichten. Die Diffusionsrichtung bleibt aufgrund
des Dampfdruck-Unterschiedes ganzjährig von innen nach außen
gerichtet. Die Wand bleibt also dauerhaft trocken. Evtl.
vorhandene Wärmebrücken an Stürzen, Säulen, Laibungen usw.
werden durch die Innendämmung sicher überdeckt und können so
auch bei hoher Raumluft-Feuchte schadlos gehalten werden.
Jedes Bauteil einer Schwimmhalle muss nach DIN 4108
bauphysikalisch zulässig sein. Dieser Nachweis, wie er
beispielsweise von der Fa. ISO GmbH erstellt wird, ist die
wichtigste Legitimation, ob eine Konstruktion für diesen
Anwendungsfall geeignet ist. Dazu kommt natürlich noch eine
Portion an Erfahrung, denn neben den theoretischen Betrachtungen
einer Wand müssen auch alle Anschlüsse und Übergänge
beispielsweise zur Decke sicher gelöst sein. Hier hilft der
individuelle Beratungsservice der Firma ISO weiter auch unter
www.iso.de.
Veröffentlicht in:
Haus&Wellness Heft August / September 4.2009
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