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Schwimmhallen-Ausbau

Fragen und Antworten

 

Außenbauteile wie Wände und Decken müssen die Mindestanforderungen beim Wärmeschutz erfüllen. Diese sind in der geltenden Energieeinspar-Verordnung (EnEV) definiert. Anhaltswerte für die Praxis enthält die Tabelle mit den zu empfehlenden U-Werten.
Die Verordnung fordert unter anderem eine rundum luftdichte Konstruktion. Außerdem muss jedes Bauteil bauphysikalisch überprüft werden. Dazu empfiehlt sich der Nachweis nach DIN 4108. Dies betrifft mögliche Tauwasserbildung in der Konstruktion und die Vermeidung von Wärmebrücken, hier ist besondere Sorgfalt beim Nachweis der Bauteile geboten, damit die Zulässigkeit gegeben ist. Dieser Nachweis sollte vor Baubeginn für jedes Bauteil der Schwimmhalle erstellt werden. Er gehört zur Sorgfaltspflicht von Planern und ausführenden Handwerkern. ISO-PLUS bietet derartige Nachweise als Partner-Service an.

 

 

 

 

 

 

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