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Schwimmhallen-Ausbau
Fragen und Antworten
Außenbauteile wie Wände und Decken müssen die
Mindestanforderungen beim Wärmeschutz erfüllen. Diese sind
in der geltenden Energieeinspar-Verordnung (EnEV) definiert.
Anhaltswerte für die Praxis enthält die Tabelle mit den zu
empfehlenden U-Werten. Die Verordnung fordert unter anderem eine rundum luftdichte
Konstruktion. Außerdem muss jedes Bauteil bauphysikalisch
überprüft werden. Dazu empfiehlt sich der Nachweis nach DIN
4108. Dies betrifft mögliche Tauwasserbildung in der
Konstruktion und die Vermeidung von Wärmebrücken, hier ist
besondere Sorgfalt beim Nachweis der Bauteile geboten, damit
die Zulässigkeit gegeben ist. Dieser Nachweis sollte vor
Baubeginn für jedes Bauteil der Schwimmhalle erstellt
werden. Er gehört zur Sorgfaltspflicht von Planern und
ausführenden Handwerkern. ISO-PLUS bietet derartige
Nachweise als Partner-Service an.
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